Mittwoch, 19.06.2013



Falsch Parken

Strafen für Falschparker
Strafen für Falschparker
Gerade in Großstädten ist es oft schwierig, einen geeigneten Parkplatz zu finden. Leider behindern Falschparker andere Verkehrsteilnehmer und stellen oft ein gefährliches Hindernis dar. Lesen Sie hier, mit welchem Bußgeld Sie bei falschem Parken oder Halten zu rechnen haben.

Tipps zum Thema Parken
  • Fahren Sie früh genug los, damit genug Zeit zur Parkplatzsuche bleibt.
  • Informieren Sie sich vor Fahrtantritt über die Parkplatzsituation an Ihrem Zielort.
  • Steigen Sie insbesondere zu Hauptverkehrszeiten auf Bus und Bahn um und vermeiden Sie so die Parkplatzsuche.


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An falscher Stelle geparkt / gehalten
Verstoß Bußgeld
unzulässig gehalten z. B. auf Fußgängerwegen sowie bis zu fünf Meter davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen, im Halteverbot 10 Euro
- mit Behinderung 15 Euro
Parken auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, auf Bahnübergängen, bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot 15 Euro
- mit Behinderung 25 Euro
- länger als eine Stunde 25 Euro
- mit Behinderung und länger als eine Stunde 35 Euro
Unberechtigtes Parken auf Parkplätzen für Schwerbehinderte 35 Euro
vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt 35 Euro
- mit Behinderung eines Rettungsfahrzeuges 50 Euro

Parken / Halten in zweiter Reihe
Verstoß Bußgeld
unzulässiges Halten in zweiter Reihe 15 Euro
- mit Behinderung 20 Euro
unzulässiges Parken in zweiter Reihe 20 Euro
- mit Behinderung 25 Euro
- länger als 15 Minuten 30 Euro
- mit Behinderung und länger als 15 Minuten 35 Euro

Parken ohne Parkschein
Verstoß Bußgeld
ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder bei Überschreitung der Höchstparkdauer
- bis 30 Minuten 10 Euro
- bis zu einer Stunde 15 Euro
- bis zu zwei Stunden 20 Euro
- bis zu drei Stunden 25 Euro
- länger als drei Stunden 30 Euro

Sonstige Parkverstöße
Verstoß Bußgeld
länger als zwei Wochen mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug geparkt 20 Euro
beim Einparken in eine Parklücke den Vorrang des Berechtigten nicht beachtet 10 Euro
nicht platzsparend geparkt 10 Euro
Rettungsfahrzeug durch falsches Parken behindert 40 Euro

BMVBS- / KBA-Bußgeldkatalog Oktober 2012
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
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