Montag, 20.05.2013
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Teilkasko-Versicherung

Teilkasko
Kfz-Zusatzversicherung
Bei der Teilkasko-Versicherung wird, im Gegensatz zur Vollkasko-Versicherung, kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt. Ohne Teilkasko-Versicherung können aber selbst scheinbar kleine Schäden, wie Haarrisse in der Verglasung, zu teuren Reparaturen führen. Folgende Schäden werden von der Teilkasko-Versicherung am Auto abgedeckt:

  • Brandschäden
  • Sturmschäden
  • Fahrzeugdiebstahl
  • Diebstahl mitversicherter Teile
  • Schäden, die durch Diebstahl entstanden sind
  • Schäden durch Überschwemmung



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