Bereits durch den Konsum geringer Mengen von Alkohol lassen die Konzentration und die Reaktionsgeschwindigkeit nach. Das kann im Straßenverkehr verheerende Folgen haben. Mit welchen Strafen das Fahren unter Alkoholeinfluss bestraft wird, sehen Sie hier.
Wichtige Informationen zum Thema Alkohol am Steuer
Die vom Gesetzgeber verhängten Strafen unterscheiden sich danach, ob der Alkoholkonsum das Fahrverhalten beeinflusst.
Bis zu einem Promillewert von 0,5 Promille ist das Autofahren erlaubt, vorausgesetzt, man verschuldet keinen Unfall oder verhält sich anderweitig verkehrswidrig.
Anders als andere Verkehrsvergehen werden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gesammelte Punkte erst nach 10 Jahren gelöscht.
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Drogen- und Alkoholverstöße
Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit
Diese Strafen beziehen sich auf das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss, bei dem keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen.
Verstoß
Euro
Punkte
Fahrverbot
1. Verstoß (Drogen & Alkohol)
500
4
ein Monat
2. Verstoß (Drogen & Alkohol)
1.000
4
drei Monate
3. Verstoß (Drogen & Alkohol)
1.500
4
drei Monate
Blutalkohol ab 1,1 Promille
Geld- oder Freiheitsstrafe
7
mind. sechs Monate
Verstoß von Fahranfängern gegen die Null-Promille-Grenze
250
2
Aufbauseminar & Probezeitverlängerung
Zwischen 0,3 bis 0,5 Promille
nicht strafbar
Anzeichen von Fahrunsicherheit oder Verursachen eines Unfalls
Sollte sich der Alkoholkonsum negativ auf das Fahrverhalten auswirken oder gar einen Unfall provozieren, gilt folgende Strafe:
Verstoß
Euro
Punkte
Fahrverbot
Fahrverhalten von Alkohol oder Drogen beeinflusst
Geld- oder Freiheitsstrafe
7
mind. sechs Monate
Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Unfall verursacht
Geld- oder Freiheitsstrafe
7
mind. sechs Monate
Fahrverbot oder Führerscheinentzug
Fahrverbote werden in der Regel für ein bis drei Monate verhängt. Dieser Zeitraum gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Führerschein in der Dienststelle hinterlegt wurde.
Nach Ablauf des verhängten Zeitraums erhält der Fahrer seine Fahrerlaubnis wieder zurück.
Wird die Fahrerlaubnis allerdings entzogen, wird der Führerschein ungültig.
Nach Ablauf der Sperrfrist muss dieser neu beantragt werden und wird unter Umständen erst nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) wieder ausgestellt.
Sollte die Fahrerlaubnis länger als zwei Jahre entzogen worden sein, muss der Fahrer die theoretische und praktische Prüfung wiederholen.
BMVBS- / KBA-Bußgeldkatalog Oktober 2012
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