Bedingungen, die erfüllt sein müssen:
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Die Fahrerlaubnis mit 17 ist an die Bedingung geknüpft, dass Fahranfänger nur mit einer Begleitperson fahren dürfen. Folgende Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen:
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Mindestalter: 30 Jahre
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Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren
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Eintragungen im Verkehrszentralregister: maximal 3 Punkte
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Führerschein beim Begleiten mitführen und bei Kontrolle vorzeigen können
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Auch für den Begleiter gilt eine "0,5-Promille-Grenze" und ein Drogenverbot, auch wenn er nicht Führer des Pkw ist.
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Die Begleitpersonen müssen bei Antragstellung namentlich genannt werden und ihr Einverständnis erklären.