Montag, 20.05.2013



Führerschein mit 17 in Speyer

Führerschein mit 17 in Speyer
Begleitetes Fahren ab 17
Begleitetes Fahren oder auch Führerschein mit 17 ist eine Sonderregelung, die es Jugendlichen bereits mit 17 ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE zu erwerben. Was zunächst mit einem Modellversuch in Baden-Württemberg begann, hat mittlerweile in ganz Deutschland Schule gemacht.

Bedingungen, die erfüllt sein müssen:
  • Die Fahrerlaubnis mit 17 ist an die Bedingung geknüpft, dass Fahranfänger nur mit einer Begleitperson fahren dürfen. Folgende Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen:

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Eintragungen im Verkehrszentralregister: maximal 3 Punkte
  • Führerschein beim Begleiten mitführen und bei Kontrolle vorzeigen können
  • Auch für den Begleiter gilt eine "0,5-Promille-Grenze" und ein Drogenverbot, auch wenn er nicht Führer des Pkw ist.
  • Die Begleitpersonen müssen bei Antragstellung namentlich genannt werden und ihr Einverständnis erklären.


Konsequenzen bei Verstößen des Begleitenden Fahrens
  • Kann der junge Fahrer bei einer Kontrolle die Prüfungsbescheinigung nicht aushändigen, muss er ein Verwarngeld in Höhe von 10 € zahlen.
  • Beantragt der Fahranfänger innerhalb von drei Monaten nach Vollendung des 18. Lebensjahres keinen Führerschein, so wird dies mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 € geahndet.
  • Fahren ohne eingetragene Begleitperson bringt ein Bußgeld in Höhe von 50 € und ein Punkt im Zentralverkehrsregister. Zudem wird die Fahrerlaubnis widerrufen, auch der Klassen M, L und S.
  • Ist der Begleiter alkoholisiert oder steht er unter Drogeneinfluss, muss der Fahrer mit einem Bußgeld, Punkten in der Zentralkartei, einem Aufbauseminar und Widerruf der Fahrerlaubnis rechnen.


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