Die Kfz-Zulassung: Alles, was du darüber wissen musst
Du hast dein Wunschauto endlich in der Einfahrt stehen und möchtest so schnell wie möglich losfahren? Dann gibt es vorab noch eine Kleinigkeit, die du erledigen solltest: die Anmeldung des Fahrzeugs bei einer Kfz-Zulassungsstelle. Denn ohne Anmeldung auf den eigenen Namen ist es auf den Straßen Deutschlands verboten, das Auto zu nutzen. Sie findet bei der Zulassungsbehörde an deinem Hauptwohnsitz statt.

In aller Kürze:
- Kfz-Zulassung deines Autos funktioniert nur mit Versicherungsschutz.
- Einheitliche Gebühren für die Anmeldung gibt es allerdings nicht; sie können von Ort zu Ort variieren und hängen von den unterschiedlichen Anmelde-Szenarien ab.
- Das Bundesverkehrsministerium hat eine Online-Anmeldung für alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abgewickelt.
- Es ist möglich, dein Wunschkennzeichen bei einschlägigen (Online-)Anbietern statt der lokalen Zulassungsstelle zu beantragen.
Auto online anmelden mittels i-Kfz
Das “i-Kfz” ist ein Projekt des Bundesministeriums, durch das du seit dem 01.10.2019 das Fahrzeug von zu Hause ab-, um- und anmelden kannst. Die Umsetzung der i-Kfz-Anwendungen liegt bei den Bundesländern, daher solltest du dich bei deiner zuständigen Zulassungsbehörde informieren.
Was wird für die Online-Vorgänge benötigt?
- Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
- Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (alternativ ein Kartenlesegerät).
- IBAN für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung
- Du benötigst zusätzlich eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und Teil II (ZB II)
- Stempelplaketten mit Sicherheitscodes
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Vor der KfZ-Zulassung: Die Vorbereitung
Sobald du dir einen Gebraucht- oder Neuwagen gegönnt hast, kommst du leider nicht um einen weiteren Behördengang herum. Laut Kraftfahrt-Bundesamt gibt es derzeit rund 65 Millionen angemeldete Kraftfahrzeuge in Deutschland. Der Amtsgang ist zumeist binnen weniger Minuten erledigt. Wir verraten dir, welche Unterlagen und Voraussetzungen du vorweisen musst. Du musst dich in jedem Falle ausweisen können!
Auf Kreis- und Kommunalebene sind in Deutschland Städte und Gemeinden für die Kfz-Zulassung zuständig. Je nach Wohnort des Autobesitzers können Verkehrsbehörden an unterschiedlichen Orten angesiedelt sein. In Großstädten findest du sie häufig den Bürgerbüros angegliedert, in ländlicher Umgebung kommen sie meist im Landratsamt unter. Über Adresse und Öffnungszeiten gibt die Website deiner Stadt oder Gemeinde Auskunft.
Diese Unterlagen müssen dem Verkehrsamt vorliegen
Die Kfz-Zulassung deines Autos funktioniert nur mit Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass du vorab eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen musst, die du später beim Amt nachweist. Den Nachweis über die gültige Kfz-Versicherung erbringst du beim Amtsgang in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer, der sogenannten eVB-Nummer. Die kannst du bequem online oder telefonisch bei deinem Versicherer anfragen.
Insgesamt müssen folgende Unterlagen den Beamten bei der Anmeldung vorliegen:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- die eben erwähnte elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); diese erhältst du beim Kauf des Autos vom Händler
- Bankdaten, Zahlungsmittel und SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der anfallenden Kfz-Steuer
- bei einem Gebrauchtwagen, sofern vorhanden, die alten Nummernschilder
- bei einem Gebrauchtwagen zusätzlich die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) des vorherigen Besitzers
- bei einem Neuwagen müssen die COC-Papiere vorliegen, die du beim Kauf vom Händler erhältst - sie bestätigen, dass das Auto den EU-Normen entspricht
- sofern du 17 Jahre alt bist: Zustimmung und Ausweisdokument eines Erziehungsberechtigten
Im Gegenzug erhältst du ...
- ... einen aktuellen Zulassungsschein,
- ... dein Kennzeichen,
- ... eine Umweltplakette
Es ist möglich, dein Wunschkennzeichen bei einschlägigen (Online-)Anbietern statt der lokalen Zulassungsstelle zu beantragen, was allerdings mit Mehrkosten verbunden ist.
Kurzzeitkennzeichen
Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Zulassung
Zulassungsart | Preis |
---|---|
Anmeldung Neuwagen | 26 Euro |
Anmeldung Gebrauchtwagen innerhalb des Zulassungsbezirkes | 11 Euro |
Anmeldung Gebrauchtwagen innerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel | 18 Euro |
Anmeldung Gebrauchtwagen außerhalb des Zulassungsbezirkes ohne Halterwechsel | 26 Euro |
Anmeldung Gebrauchtwagen außerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel | 28 Euro |
Ummeldung ohne Halterwechsel | 26 Euro |
Ummeldung mit Halterwechsel | 29 Euro |
Abmeldung von Fahrzeugen | 6,90 Euro |
Kennzeichen | ab 20 Euro |
Reservierung eines Zufallskennzeichens | 2,60 Euro |
Reservierung eines Wunschkennzeichens | 10,20 Euro |
Umweltplakette | ab 5 Euro |
Meist musst du trotzdem höchstpersönlich beim Amt aufschlagen, um ein Fahrzeug rechtmäßig anmelden zu können. Generell müssen Autohalter bei der Anmeldung ihres Gefährts mindestens 17 Jahre alt sein. Bis zu einem Alter von 18 Jahren ist zusätzlich die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich, dessen Ausweisdokument die Behörde benötigt.
Demnach stellt es kein Problem dar, wenn die Zulassung für dein Auto eine andere Person übernimmt, vorausgesetzt, sie kann sich ausweisen und du stellst ihr eine Vollmacht zur Vorlage beim zuständigen Sachbearbeiter aus. Schnapp dir also eine Freundin, einen Freund oder ein Familienmitglied deines Vertrauens und engagiere sie als deine Vertretung beim Termin mit der Behörde. Vorlagen für eine Vollmacht, die dir zeigen, welche Daten nicht fehlen dürfen, findest du in vielfacher Ausführung im Internet.
Nach der Kfz-Zulassung: Das gilt es weiterhin zu beachten
Sobald du dein Auto angemeldet und das neue Kennzeichen in der Tasche hast, kannst du dich direkt auf deine erste Spritztour begeben. Trage den gültigen Fahrzeugschein immer bei dir, sobald du mit dem Auto unterwegs bist. Kannst du ihn bei einer Kontrolle nicht vorzeigen, wirst du zu einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro verdonnert. Gleiches gilt, wenn du nicht dein eigenes, sondern beispielsweise das Fahrzeug eines Freundes nutzt und Kontrolleure dich ohne Papiere erwischen.
Doch keine Angst, ein Verlust des Fahrzeugscheins ist kein Weltuntergang. Alle darauf festgehaltenen Angaben speichert das Verkehrsamt parallel im zentralen Fahrzeugregister, sodass im Fall der Fälle nicht alle Daten neu aufgenommen werden müssen.