Dashcams in Deutschland – Sind sie überhaupt erlaubt?
Man kennt sie mittlerweile tausendfach aus russischen Youtube-Videos, aber auch hier zu Lande kann man sie in immer mehr Autos finden: Die Rede ist von Dashcams. Die kompakten Kameras an der Frontscheibe bringen Juristen regelmäßig zum Verzweifeln, denn sie werfen einige Fragen auf. Sind sie überhaupt erlaubt? Macht man sich strafbar, wenn man andere Verkehrsteilnehmer filmt? Was passiert im Falle eines Unfalls? Auch wenn der Einsatz von Dashcams viele Autofahrer in Sicherheit wiegt: Die Benutzung hat ihre Schattenseiten und kann durchaus nachteilig für den Besitzer werden.


In aller Kürze:
- Dashcams sind Kameras, die das Geschehen vor und hinter einem Fahrzeug abspeichern
- Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Nutzung einer Dashcam in Deutschland nur beschränkt möglich
- Auch ein Smartphone mit entsprechender Halterung kann als Dashcam benutzt werden
- Beim Kauf unbedingt darauf achten, dass die gesetzlichen Regeln erfüllt bleiben!
Was sind Dashcams?
Der Begriff ist in aller Munde: Das Kofferwort “Dashcam” (von eng. “Dashboard” = Armaturenbrett und “Cam” für Kamera) steht für eine handelsübliche Kamera, die das Geschehen permanent vor oder auch hinter dem Fahrzeug auf einem internen Datenträger abspeichern kann. Dabei erfolgt die Stromversorgung meist über den Zigarettenanzünder, sodass sich die Cam mit der Zündung an- und ausschaltet. Die Kameras weisen eine hohe Auflösung auf und filmen das Verkehrsgeschehen in der Regel mit einem Weitwinkelobjektiv. Die durchaus nützlichen Gadgets sind jedoch umstritten. Viele Verkehrsteilnehmer waren schon in ähnlichen Situationen:

Wer als Autofahrer in einen Unfall verwickelt ist, an dem er keine Schuld trägt, hat oft Schwierigkeiten, den genauen Tathergang zu belegen. Abhilfe kann im konkreten Anwendungsbeispiel eine Dashcam schaffen. Wie eingangs erwähnt, ist die Gesetzeslage in Deutschland immer noch unklar, sodass der Einsatz einer Dashcam nur unter Umständen legal sein kann. Im Grunde genommen geht es hauptsächlich um den datenschutzrechtlichen Aspekt, der die Inbetriebnahme einer Dashcam in Deutschland rechtlich fragwürdig macht. Da die Datenschutzgesetze in den letzten Jahren eher unübersichtlicher als einfacher geworden sind, gibt es wie so oft rechtliche Grauzonen, die die Verkehrsüberwachung legal machen.
Seit Mai 2018: Mehr Rechtssicherheit in Sachen Dashcam
In den vergangenen Jahren wurde von vermeintlichen Unfallhergängen berichtet, bei denen den Beteiligten die angefertigten Dashcam-Aufnahmen zum Verhängnis wurden. Da die permanente Aufzeichnung des vorausfahrenden Verkehrs eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der anderen Verkehrsteilnehmer darstellt, wurden die Dashcam-Besitzer reihenweise rechtlich belangt, da sie mit der Aufzeichnung gegen die geltenden Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte der anderen Unfallbeteiligten verstoßen haben. Doch seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Mai 2018, in dem es konkret um die Frage ging, ein Dashcam-Video vor Gericht als Beweismittel zuzulassen, sind diese Urteile hinfällig. Zwei PKW touchierten sich und die Fahrer bezichtigten sich jeweils gegenseitig der Schuld am Unfall. In einem Fahrzeug war jedoch eine Dashcam installiert, deren Aufnahmen die Unschuld des einen Fahrers bewiesen, aber in erster Instanz nicht als Beweismittel zugelassen wurden. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Geschädigte die von ihm angefertigten Aufnahmen doch vor Gericht verwenden darf, da das Interesse, die Schuldfrage zu klären, dem Wunsch nach Datenschutz überwiegt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Unfallbeteiligten im Zuge der Gerichtsverhandlung ohnehin gezwungen wären, ihre persönlichen Daten preiszugeben. Im Einzelfall sollte jedoch immer abgewogen werden, ob trotz des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz die Interessen der Geschädigten überwiegen. Der unschuldige Geschädigte hatte Glück, denn in diesem Fall gaben ihm die Richter höchstinstanzlich Recht: Die Aufnahmen des Mannes sind zulässig.
Dieser Hinweis ist wichtig für alle Verkehrsteilnehmer, die eine Dashcam in ihrem Fahrzeug verwenden möchten: Unter Umständen ist die Verwendung in Deutschland rechtlich erlaubt. Man muss jedoch genau aufpassen, um nicht selbst rechtlich belangt zu werden. Es gibt folgende Einschränkungen: Die Videoaufzeichnungen sind nicht dauerhaft zu speichern (und schon gar nicht im Internet zu veröffentlichen). Eine Videoaufzeichnung ohne Grund und vor allem ohne Einwilligung der anderen Autofahrer ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig. Hat man vor, seine Spazierfahrt aufzunehmen und interessierten Usern im Internet zur Verfügung zu stellen, müssen, um den Persönlichkeitsrechten der gefilmten Verkehrsteilnehmer gerecht zu werden, alle Daten wie Gesichter und Nummernschilder geschwärzt werden. Im konkreten Fall von der Sicherung von Beweismitteln bei einem Unfall ist die Situation jedoch anders zu betrachten: „Kurze, anlassbezogene Aufzeichnungen“ sind seit dem Urteil vom Mai 2018 durchaus erlaubt und dürfen vor Gericht als Beweismittel verwendet werden. Um diese “kurze, anlassbezogene Aufzeichnung” bei der eigenen Dashcam im Auto zu bewerkstelligen, ist besondere Vorsicht beim Kauf geboten.
Hast du also vor, eine solche Dashcam in deinem Auto zu installieren, solltest du darauf achten, dass sie technisch dazu in der Lage ist, kurze Clips aufzuzeichnen und diese durch neue Aufnahmen permanent zu überschreiben. Diese Möglichkeit der Aufzeichnung bezeichnet man als Loop-Funktion. Die teureren Modelle besitzen zudem einen Sensor, der die Aufnahmefunktion im richtigen Moment auslöst – etwa bei scharfem Bremsen oder einem Aufprall. Zudem sind viele Modelle mit einem GPS-Sensor ausgestattet, der die aktuelle Position und Geschwindigkeit ebenfalls aufzeichnet. Also Vorsicht: Die gefahrene Geschwindigkeit kann in das aufgezeichnete Video eingebrannt werden, sodass eventuelle Geschwindigkeitsverstöße ebenfalls aufgezeichnet werden. Bei manchen Modellen ist es außerdem möglich, bestimmte Intervalle zu konfigurieren. Wird der Sensor ausgelöst, werden beispielsweise die vorherigen 30 Sekunden, der Crash selbst und die darauffolgende halbe Minute aufgezeichnet und schreibgeschützt auf dem internen Datenträger gespeichert. So fällt es dir im Nachhinein leichter, die relevanten Aufnahmen auf den Computer zu ziehen. Bei der Anschaffung einer solchen Dashcam musst du jedoch mit Preisen von 100-200 Euro rechnen. Beim Preis spielt auch das Display eine Rolle. Dabei kannst du frei entscheiden, ob du ein Modell mit oder ohne Bildschirm kaufst. Worauf du aber unbedingt achten solltest, ist die Größe: Achte darauf, dass deine neue Dashcam nicht zu groß ist. Sobald die Dashcam deine Sicht einschränkt, solltest du dich lieber für ein kleineres Modell entscheiden.
Es muss nicht immer ein neues Gerät sein
Abseits der Modelle von der Stange gibt auch eine Low-Budget-Variante: Wer noch ein altes Smartphone zuhause hat, kann sich einfach eine Dashcam App herunterladen. Mit Hilfe einer Handyhalterung an der Frontscheibe ist die Handy-Dashcam auch schon einsatzbereit und das Upcycling ist perfekt. Bei allen Modellen sollte zudem immer auf eine stabile Fensterhalterung geachtet werden, da im Falle eines Unfalls enorme Kräfte auf die mechanischen Bauteile einwirken können. In einem Test des ADAC hat sich beispielsweise gezeigt, dass bei vielen Kameras an der Halterung gespart wurde. Das Problem: Bei einem Auffahrunfall bleibt die Kamera nicht in Position und knickt nach oben weg, sodass die Kamera nur noch den Himmel filmt. So wird zwar die Zeit vor dem Unfall und der kurze Augenblick während des Unfalls gefilmt, die restliche Aufnahme ist jedoch nicht verwertbar und wenig hilfreich für die Beweissicherung.
Außerdem solltest du dich für ein passendes Befestigungssystem entscheiden. Nahezu alle Dashcams werden an der Frontscheibe befestigt. Zur Auswahl stehen eine Befestigung mittels Saugnapf, den du immer wieder frei positionieren kannst. Ebenfalls sind Modelle mit einer Klebefläche erhältlich. Diese hält zwar besser auf der Scheibe, lässt sich aber nicht so leicht neu positionieren. Wichtig bei Auslandsreisen: In Ländern wie Belgien, Luxemburg, Portugal und der Schweiz sind Dashcams nicht erlaubt. Falls du einen Kurztrip planst, achte auf die Gesetzgebungen vor Ort und entferne deine Dashcam, wenn nötig.
Egal für welches Modell du dich entscheidest, das wichtigste Merkmal ist jedoch bei allen die Video-Auflösung. Du solltest darauf achten, dass diese mindestens FullHD (1080p) beträgt, da Nummernschilder oder andere für die Beweissicherung entscheidende Merkmale bei geringeren Auflösungen kaum erkennbar sind. Trotz der vielen Unterschiede und der mittlerweile großen Auswahl an Modellen auf dem Markt.
In vielen Ländern üblich, in Deutschland umstritten: Dashcams
Obwohl die kleinen Kameras im europäischen Ausland schon große Beliebtheit genießen, ist man in Deutschland noch weit von einer einheitlichen Gesetzgebung entfernt.
Ist man nach einem Unfall auf der sicheren Seite?
Im Falle eines Unfalls gilt wie immer das oberste Gebot: Ruhe bewahren. Nachdem die Unfallstelle abgesichert wurde und du weitere Maßnahmen (die du übrigens in unserem Artikel “ Unfall – was tun? ” findest) getroffen hast, geht es an die Beweissicherung. Bist du der Besitzer einer Dashcam, die durch ihre Sensoren bemerkt, dass ein Unfall passiert ist, brauchst du die Dateien nur noch zu sichern und bei Bedarf den Strafverfolgungsbehörden und/oder der Polizei zukommen lassen. Doch verlasse dich nicht unbedingt darauf, dass du mit einer Dashcam-Aufnahme vor allen Eventualitäten geschützt bist. Ob ein Gericht Videomitschnitte einer Dashcam als Beweis berücksichtigt, hängt immer vom Einzelfall ab. Zum Beispiel, ob das Aufklärungsinteresse und die Beweissicherung vom Gericht höher bewertet werden als der Datenschutz der beteiligten Personen. Doch aufgepasst: Als Unfallverursacher kann die eigene Dashcam auch belastendes Material zu Tage fördern. Die Polizei hat mitunter das Recht, die Aufnahmen zu beschlagnahmen. Daher kann der Einsatz einer Dashcam ein Fluch und ein Segen zugleich sein.
Fazit
Auch wenn die Vorteile einer Dashcam überwiegen und es bereits technisch möglich ist, Aufnahmen anzufertigen, die mit dem Datenschutz konform sind: Das aktuelle deutsche Rechtssystem hinkt hinterher. Leider sieht es das Anfertigen von Filmaufnahmen im Straßenverkehr bisher nicht explizit vor. Gerichte sind daher nicht verpflichtet, dein vermeintlich entlastendes Material zu verwenden. Doch bestimmte Einzelfälle haben gezeigt, dass es Szenarien gibt, bei denen Filmaufnahmen durchaus zulässig sein können. Wenn du mit dem Gedanken spielst, dir eine Dashcam zuzulegen, achte unbedingt auf die technischen Spezifikationen der Dashcam. Ist es beispielsweise nicht möglich, die Aufnahme anlassbedingt zu starten und zu stoppen, ist die Verwendung keinesfalls legal im deutschen Straßenverkehr. Zwar entlastete der Einsatz dieser Kameras und die Analyse des Beweismaterials schon einige Autofahrer, doch aufgrund der mangelhaften Gesetze gibt es noch keine expliziten Vorgaben, die dir die erfolgreiche Verwendung garantieren. Trotz der neuen Bestimmungen und der vermeintlichen Legalität von Dashcams – Das Thema wird Gerichte und Gesetzgeber in den kommenden Jahren noch vielfach beschäftigen.