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Falsch Parken – Bußgelder im deutschen Straßenverkehr

Mit welchen Bußgeldern müssen Falschparkende rechnen? Wo ist Parken und Halten verboten? Informiere dich hier in unserer Übersicht der Bußgelder und Punkte für den Bereich "Halten und Parken".

Viele Autos parken nebeneinander.
© Marc Xavier/AdobeStock

Bußgelder für falsches Parken

Das Verkehrsrecht unterscheidet zwischen Parken und Halten. Parken bedeutet, dass ein zugelassenes oder betriebsfähiges Fahrzeug für eine unbestimmte Zeit abgestellt wird. Das ist überall dort gestattet, wo Parkverbote es nicht untersagen. Für ein solches Verbot ist aber nicht zwangsläufig ein Schild nötig, denn in bestimmten Bereichen ist das Parken gemäß StVO grundsätzlich verboten.

Parken an spezifischen Orten

An einem der folgen­den Orte geparkt:
- weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreu­zung oder Einmün­dung
- im Bereich von Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten
- vor einem abge­senkten Bord­stein
- in verkehrs­beruh­igten Berei­chen außer­halb der gekenn­zeich­neten Park­flächen
- außer­orts auf einer Vor­fahrts­straße
- über Schacht­­deckeln
- innerhalb der Grenz­mar­kie­rung für ein Park­ver­bot
10 €
... mit Behin­derung15 €
... über 3 Stunden20 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung30 €
An einem der folgenden Orte geparkt:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt
- auf der linken Fahrbahn­seite oder dem linken Seiten­streifen
- nicht am rechten Fahr­bahn­rand
15 €
... mit Behin­derung25 €
... über 1 Stunde25 €
... über 1 Stunde mit Behin­­derung35 €
An einem der folgen­­den Orte geparkt:
- auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen bzw. weniger als 5 Meter davor
- im abso­luten/einge­schränkten Halte­verbot oder einer Halte­verbots­zone
- inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung für ein Halte­verbot
- innerhalb eines Kreis­verkehrs
- im Bereich von Taxi­­­ständen
- links von der Fahr­bahn­begren­zung
- näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt
gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
25 €
... mit Behin­derung40 €
... über 1 Stunde 40 €
... über 1 Stunde mit Behin­­derung50 €
An einem der folgen­­den Orte geparkt:
- enge oder unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen
- im Bereich einer scharfen Kurve
35 €
... mit Behin­derung55 €
... über 1 Stunde 55 €
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 55 €
... dadurch war die Durch­­fahrt für Rettungs­­fahr­­zeuge nicht mehr gewähr­­leistet100 €1
An einem der folgen­­den Orte geparkt:
- auf einer Ver­kehrs­insel
- auf einem Grün­streifen
- auf dem Seiten­streifen
- auf einer Fahr­rad­straße
55 €
... mit Behin­derung70 €
... mit Gefähr­dung 80 €
... mit Sachbe­schädigung100 €
... über 1 Stunde 70 €
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €

Feuerwehrzufahrt

Vor oder in einer Feuer­­wehrzu­­fahrt geparkt55 €
... dabei Einsatz­­­fahr­­zeuge behindert100 €1

Zweite Reihe

In zweiter Reihe geparkt55 €
... mit Behin­derung80 €1
... mit Gefähr­dung90 €1
... mit Sachbe­schädigung110 €1
... länger als 15 Minuten85 €1
... länger als 15 Minuten mit Behin­derung90 €1

Gehweg oder Radweg

Auf einem Gehweg oder Radweg geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung 80 €1
... mit Sachbe­schädigung100 €1
... über 1 Stunde 70 €1
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €1

Erlaubtes Gehwegparken

Bei erlaubtem Gehweg­­parken:
- nicht den rechten Geh­­weg zum Parken genutzt bzw.
- in einer Ein­­bahn­­straße nicht den Geh­­weg zum Parken genutzt
55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung 80 €1
... mit Sachbe­schädigung100 €1
... über 1 Stunde70 €1
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €1

Überschreiten der Parkdauer

Ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. Über­­schreiten der Park­­dauer um ...
... bis zu 30 Mi­nu­ten20 €
... bis zu 1 Stun­de25 €
... bis zu 2 Stun­den30 €
... bis zu 3 Stun­den35 €
... über 3 Stun­den40 €

Verbotszonen

In Fuß­­gänger­­­berei­­chen oder anderen Verbots­­­zonen (Pkw) geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
... über 3 Stunden70 €

Schienenbereich

Im Fahr­­raum von Schie­­nen­fahr­­zeugen geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €

Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt70 €1
... mit Gefähr­dung85 €1
... mit Sachbe­schädigung105 €1

Bus­sonder­fahr­streifen oder weniger als 15 Meter von einem Halt­estellenschild entfernt

Unzulässig auf einem Bus­sonder­fahr­streifen oder weniger als 15 Meter von einem Halt­estellenschild entfernt geparkt55 €
... mit Behin­derung70 €
... mit Gefähr­dung80 €
... mit Sachbe­schädigung100 €
... über 3 Stun­den70 €
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 80 €
... über 3 Stunden mit Gefähr­dung 80 €
... über 3 Stunden mit Sachbe­schädigung100 €

Sonder-Parkplätze

Unzulässig auf Schwer­­be­hinder­­ten-Park­­platz geparkt55 €
Unzulässig auf Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55 €
Unzulässig auf Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55 €

Bußgelder für falsches Halten

Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung, eine Verkehrsregel oder ein Verkehrszeichen veranlasst ist.

Laut Verkehrsrecht handelt es sich um Halten, wenn die Fahrt freiwillig unterbrochen und das Fahrzeug bewusst und willentlich zum Stehen gebracht wird, um es für einen kurzen oder längeren Zeitraum aus dem fließenden Straßenverkehr zu nehmen. Das ist überall dort erlaubt, wo weder eine allgemeine Verkehrsrichtlinie noch ein Zeichen dagegen sprechen. Doch wo darf man nicht halten?

Halten an spezifischen Orten

Unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch ver­deckt
- auf der linken Fahr­bahn­seite bzw. dem linken Seiten­streifen
- nicht am rechten Fahr­bahn­rand
10 €
... mit Behin­derung15 €
Unzulässiges Halten an einem der folgenden Orte:
- an einer engen oder un­über­sicht­lichen Straßen­stelle
- im Bereich einer scharfen Kurve
- auf einem Fuß­gänger­über­weg bzw. näher als 5 Meter vor diesem
- inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung
- im abso­luten Halte­verbot
- inner­halb eines Kreis­ver­kehrs
- auf Ein- bzw. Aus­fäde­lungs­strei­fen
- näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
20 €
... mit Behin­derung35 €

Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße

Unzulässiges Halten auf einer Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße 30 €
... mit Behin­derung35 €

Feuer­wehr­ein­fahrt

Unzulässiges Halten vor einer ge­kenn­zeich­neten Feuer­wehr­ein­fahrt bzw. -zu­fahrt20 €
... mit Behin­derung von Rettungs­fahr­zeugen im Ein­satz35 €

In zweiter Reihe

Unzulässiges Halten in zweiter Reihe55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung80 €1
... mit Sachbe­schädigung100 €1

Geh­weg, Rad­weg oder Fahr­rad­straße

Verbotswidriges Halten auf einem Geh­weg, Rad­weg oder auf einer Fahr­rad­straße50 €
... mit Behin­derung55 €
... mit Gefähr­dung70 €
... mit Sachbe­schädigung90 €

Schutz­streifen für den Rad­verkehr

Unzulässiges Halten auf Schutz­streifen für den Rad­verkehr55 €
... mit Behin­derung70 €1
... mit Gefähr­dung80 €1
... mit Sachbe­schädigung100 €1

Auf Bus­sonder­streifen

Unzulässiges Halten auf Bus­sonder­streifen55 €
... mit Behin­derung70 €
... mit Gefähr­dung80 €
... mit Sachbe­schädigung100 €

Im Schienenbereich

Halten im Fahr­raum von Schienen­fahrzeugen 20 €
... mit Behin­derung30 €

Taxistand

Unzulässiges Halten im Be­reich eines Taxi­stan­des20 €
... mit Be­hin­de­rung des Taxen­ver­kehrs35 €

Sonstiges

Nicht platz­sparendes Halten 10 €
Unzulässiges Halten in einer Not­halte- oder Pannen­bucht unbe­rechtigt 20 €

Bußgelder für sonstige Parkverstöße

Beim Ein- oder Aus­steigen andere Verkehrs­teilneh­mer:innen gefähr­det (Dooring)40 €
... mit Sach­be­schädi­gung50 €
Beim Ver­lassen des Fahr­zeugs keine Vorsichts­maß­nahmen zur Vermei­dung von Unfäl­len oder Ver­kehrs­störungen getrof­fen15 €
... mit Sach­be­schädi­gung25 €
Nicht platz­s­­parend geparkt10 €
Vorrangig Berech­­­tigten die Parklücke wegge­­nom­men10 €
Ab­­fahrts­­­weg eines anderen Kfz zuge­parkt20 €
Unbe­­rechtigt in einer Not­­halte- oder Pannen­­bucht geparkt25 €
Auf Sperr­­flächen geparkt25 €
Länger als zwei Wochen An­­hänger ohne Zug­­fahr­zeug ge­­parkt20 €
In einem geschüt­­zten Bereich während nicht zugelas­­sener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 t oder einem An­­hänger über 2 t geparkt30 €
Quelle der Inhalte: bussgeldkatalog.org , letzte Aktualisierung am: 10. November 2021

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