Alkohol am Steuer
Bereits durch den Konsum geringer Mengen von Alkohol lassen die Konzentration und die Reaktionsgeschwindigkeit nach. Das kann im Straßenverkehr verheerende Folgen haben. Mit welchen Strafen das Fahren unter Alkoholeinfluss bestraft wird, siehst du hier.

In aller Kürze
- Bis zu 0,5 Promille ist das Autofahren erlaubt
- Punkte, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss gesammelt wurden, werden erst nach 10 Jahren gelöscht
- Fahrverbot = 1 bis 3 Monate
- Führerscheinentzug = Führerschein wird ungültig und muss nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden
Hinweis aus aktuellem Anlass
Wichtige Informationen zum Thema Alkohol am Steuer
- Die vom Gesetzgeber verhängten Strafen unterscheiden sich danach, ob der Alkoholkonsum das Fahrverhalten beeinflusst.
- Bis zu einem Promillewert von 0,5 Promille ist das Autofahren erlaubt, vorausgesetzt, man verschuldet keinen Unfall oder verhält sich anderweitig verkehrswidrig. In Deutschland gilt allerdings seitens der Rechtsprechung oft eine Grenze von 0,3 Promille sofern man in einen Unfall verwickelt ist.
- Anders als andere Verkehrsvergehen werden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gesammelte Punkte erst nach 10 Jahren gelöscht.
Verstoß gegen die 0,5 Promille Grenze
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
... 1. Verstoß | 500€ | 2 | 1 Monat |
... 2. Verstoß | 1.000€ | 2 | 3 Monate |
... 3. Verstoß | 1.500€ | 2 | 3 Monate |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille) | 3 | Entziehung des Führerscheins, Geld- oder Freiheitsstrafe |
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
... 1. Verstoß | 500€ | 2 | 1 Monat |
... 2. Verstoß | 1.000€ | 2 | 3 Monate |
... 3. Verstoß | 1.500€ | 2 | 3 Monate |
Gefährdung des Verkehrs unter Drogeneinfluss | 3 | Entziehung des Führerscheins, Geld- oder Freiheitsstrafe |
BMJ- / KBA-Bußgeldkatalog 2016
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Fahrverbot oder Führerscheinentzug
Fahrverbote werden in der Regel für ein bis drei Monate verhängt. Dieser Zeitraum gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Führerschein in der Dienststelle hinterlegt wurde. Nach Ablauf des verhängten Zeitraums erhält der Fahrer seine Fahrerlaubnis wieder zurück. Wird die Fahrerlaubnis allerdings entzogen, wird der Führerschein ungültig. Nach Ablauf der Sperrfrist muss dieser neu beantragt werden und wird unter Umständen erst nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) wieder ausgestellt. Sollte die Fahrerlaubnis länger als zwei Jahre entzogen worden sein, muss der Fahrer die theoretische und praktische Prüfung wiederholen.