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Landstuhl

Motorrad-Führerschein in Landstuhl

Der Motorrad-Führerschein wird in drei verschiedene Kategorien aufgeteilt: A, A1, A2 und AM. Wo die Unterschiede liegen, zeigt dir die folgende Auflistung.

Motorradführerschein
© christopher-burns/unsplash
Motorradführerschein
© christopher-burns/unsplash

Motorrad-Führerschein (einschl. Kleinkrafträder)

Klasse AM

Beschreibung

Kleinkrafträder, die höchstens 45 km/h fahren und deren Hubraum nicht größer als 50 cm³ ist bzw. 4 kW bei Elektromotoren.

Voraussetzungen

Alter: 16 Jahre

Klasse A1

Beschreibung

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von max. 125 cm³, max. 11 kW und Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

Voraussetzungen

Alter: 16 Jahre

Inklusive

AM


Klasse A2

Beschreibung

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Voraussetzungen

Alter: 18 Jahre

Inklusive

AM, A1

Klasse A

Beschreibung

Krafträder, auch mit Beiwagen, die eine Geschwindigkeit von über 45 km/h erreichen und deren Hubraum mehr als 50 cm³ beträgt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Voraussetzungen

Alter: 24 Jahre, 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

Inklusive

AM, A1, A2


B196-Führerschein: 125er mit Erweiterung fahren


Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet. Die Berechtigung wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert. Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B handelt, wird diese im Ausland nicht akzeptiert. Die Klasse wird nur in Deutschland anerkannt.

Voraussetzungen:

  • Erforderlich ist nur eine Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter von 25 Jahren

Weitere Führerscheinklassen im Überblick

Was du über den neuen EU-Führerschein wissen musst

Neuer und alter Führerschein in einer Hosentasche.
© blende11/stock.adobe.com

Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die derzeit im Umlauf sind, durch den neuen EU-Führerschein ersetzt werden. Erfahre hier, warum der Umtausch deines Führerscheins sinnvoll ist, welche Fristen du einhalten musst und was passiert, wenn du die Frist verpasst.

Führerschein: Fristen für den Umtausch


Fahrschulen in Landstuhl

  • Weiherstr. 1, 66849 Landstuhl
    0.03 km vom Stadtzentrum entfernt
  • Weiherstr. 5, 66849 Landstuhl
    0.08 km vom Stadtzentrum entfernt
  • Kaiserstr. 41, 66849 Landstuhl
    0.34 km vom Stadtzentrum entfernt

Häufig gestellte Fragen schnell beantwortet

Das Mindestalter für den Erwerb des Motorradführerscheins variiert je nach Führerscheinklasse. Für den A1-Führerschein beträgt das Mindestalter in der Regel 16 Jahre, für den A2-Führerschein 18 Jahre und für den vollwertigen A-Führerschein 24 Jahre (bzw. 20 Jahre bei direktem Zugang durch Vorbesitz des A2-Führerscheins).
Die Dauer des Motorradführerscheins hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich deiner individuellen Lerngeschwindigkeit, der Verfügbarkeit von Fahrstunden und der Art des Führerscheins, den du erwerben möchtest. In der Regel dauert es mehrere Wochen bis Monate.
Nein, es ist nicht erforderlich, vor dem Motorradführerschein bereits einen Autoführerschein zu besitzen. Die verschiedenen Klassen von Motorradführerscheinen können unabhängig von anderen Führerscheinklassen erworben werden.
Die Art der Motorräder, die du mit deinem Motorradführerschein fahren darfst, hängt von der Klasse deines Führerscheins ab. Ein A1-Führerschein berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern, während ein A2- oder A-Führerschein den Fahrer für größere und leistungsstärkere Motorräder qualifiziert.
Der Motorradführerschein, ausgestellt ab dem 19.01.2013, ist 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung).