Führerschein mit 17 in Deutschland
Wegen fehlender Fahrpraxis sind junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren prozentual in die meisten Verkehrsunfälle verwickelt. Deshalb wurde in Niedersachsen 2004 zum ersten Mal der Modellversuch "Führerschein mit 17" eingeführt. Mit 40% weniger selbstverschuldeten Unfällen und 60% weniger Bußgeldfällen wurden die Erwartungen weit übertroffen und der Modellversuch wurde auf ganz Deutschland ausgeweitet. Seit dem 1. Januar 2011 ist er in der Fahrerlaubnisverordnung verankert.
Allgemeine Infos
- sobald man 16,5 Jahre alt ist, kann man mit der Ausbildung beginnen.
- die theoretische Prüfung kann drei Monate vor Erreichen des 17. Geburtstags absolviert werden, die praktische Prüfung einen Monat vorher - die vorläufige Fahrerlaubnis wird aber erst ab dem 17. Geburtstag ausgestellt
- der Führerschein gilt für die Klassen B und BE, die Klassen AM und L sind in B enthalten
- alle Begleitpersonen müssen bei der Antragstellung mit angegeben werden
- bei der Antragsstellung müssen zusätzlich zu den normalen Kosten 7,70 Euro für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung sowie 5,10 Euro für die Überprüfung der Begleitperson gezahlt werden
Wer darf begleiten?
Die Begleitperson muss...
- mindestens 30 Jahre alt sein
- mindestens seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz der Führerschein-Klasse B sein
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben
- darf nicht mehr als 0,5 Promille im Blut haben
Tipps für die Begleitperson
- kein direktes Eingreifen in die Fahrentscheidungen bzw ins Lenkrad
- Kommunikationspartner während und nach der Fahrt
- dem Fahrer Raum lassen für selbständige Fahrentscheidungen
- bezüglich der Strecken beraten
- Wer ohne Begleitperson fährt, verliert seinen Führerschein, die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgt nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Fahrschulen in Deutschland
- Ernst-Lehmann-Str. 30, 88074 Meckenbeuren
- Harburger Ring 8-10, 21073 Hamburg
- Austr. 1, 90429 Nürnberg
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Häufige Fragen schnell beantwortet
Der Führerschein mit 17 hat dieselbe Gültigkeitsdauer wie ein regulärer Führerschein der Klasse B und muss nach Ablauf verlängert werden.
Ja, sobald du 18 Jahre alt bist, darfst du ohne Begleitung fahren und benötigst keine Aufsichtsperson mehr im Fahrzeug.
Nein, der Führerschein mit 17 berechtigt ausschließlich zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B, also Pkw. Für das Führen von Motorrädern ist eine separate Fahrerlaubnis erforderlich.
Du kannst bis zu zwei Begleitpersonen für deinen Führerschein mit 17 eintragen lassen, die sich während der Fahrt abwechseln können.
Nein, mit dem Führerschein mit 17 darfst du keine gewerblichen Fahrten durchführen. Er berechtigt ausschließlich zum privaten Gebrauch.