Der Motorrad-Führerschein wird in drei verschiedene Kategorien aufgeteilt: A, A1, A2 und AM. Wo die Unterschiede liegen, zeigt dir die folgende Auflistung.
Der Motorrad-Führerschein wird in drei verschiedene Kategorien aufgeteilt: A, A1, A2 und AM. Wo die Unterschiede liegen, zeigt dir die folgende Auflistung.
Kleinkrafträder, die höchstens 45 km/h fahren und deren Hubraum nicht größer als 50 cm³ ist bzw. 4 kW bei Elektromotoren.
Alter: 16 Jahre
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von max. 125 cm³, max. 11 kW und Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Alter: 16 Jahre
AM
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Alter: 18 Jahre
AM, A1
Krafträder, auch mit Beiwagen, die eine Geschwindigkeit von über 45 km/h erreichen und deren Hubraum mehr als 50 cm³ beträgt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Alter: 24 Jahre, 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
AM, A1, A2
Für Motorrad-Führerschein Neulinge in Rahden und aktuelle Führerscheinanwärter hat sich vieles geändert. Konnte man früher nach zwei Jahren Fahrpraxis automatisch in den Genuss des offenen Klasse A Motorrad-Führerschein kommen, so muss man nun eine praktische Aufstiegsprüfung, nach zwei Jahren Klasse A2, ablegen. Als kleine Entschädigung dürfen aber nun alle, statt der 34 PS, Maschinen mit 48 PS fahren.
Der Gesetzgeber verspricht sich aus der neuen Regelung, dass viele Motorradfahrer die Aufstiegsprüfung scheuen und bei mehr oder weniger ausreichenden 48 PS bleiben. Ab 24 Jahren kann man direkt den Klasse A Motorrad-Führerschein machen.