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Leasing – Die günstige Alternative zum Kredit

Beim Auto-Leasing wird das Auto nicht finanziert, sondern nur gemietet. Zu einer monatlichen Rate wird dir das Fahrzeug für einen festgelegten Zeitraum überlassen. Nach Vertragsende gibst du das geleaste Auto wieder zurück. Zunächst aufgrund von Steuervorteilen bei Unternehmen und Selbstständigen beliebt, ist das Leasing mittlerweile auch für Privatkund:innen immer interessanter geworden.

Wir zeigen dir, wie Leasing funktioniert, für wen es sich lohnt und was die Vorteile und Nachteile dieser Form der Autofinanzierung sind.

Junge Frau mit Sonnenbrille am Steuer eines Autos
© andraz-lazic/unsplash

Diese Vorteile genießt du bei einem Leasing

Illustration KostenkontrolleKalkulierbare Kosten
Illustration SparschweinSchont dein Eigenkapital
Illustration KilometerzahlKilometerzahl meist flexibel
Illustration NeuwagenNur Neuwagen oder junge Gebrauchte
Illustration FahrzeugwechselHäufige Fahrzeugwechsel möglich

Was ist Leasing und wie funktioniert es?

Bei der Entscheidung, wie man ein neues Auto finanzieren soll, kann das Leasing eine gute Alternative zu Kredit oder Barkauf sein. Der größte Unterschied: Beim Leasing gehört dir das Fahrzeug am Ende nicht. Du musst das Auto nach Vertragsschluss dem Leasinggeber (also dem Unternehmen, das dir das Auto zur Verfügung stellt) zurück geben. Leasing kann man daher eher mit Mieten vergleichen anstatt mit Kaufen:

  • Du zahlst eine monatliche Leasingrate an den Leasinggeber. Dabei hängt die Höhe der Raten davon ab, welches Modell bzw. welche Automarke du wählst und in welcher Ausstattung. Auch der aktuelle Neuwagenpreis kann die Leasingrate mitbestimmen.
  • Die Raten beim Leasing sind in der Regel aber günstiger als die eines Kredits.
  • Das Leasing läuft in der Regel über eine Vertragslaufzeit von 2 bis 4 Jahren. Danach kannst du das Auto nicht mehr nutzen und musst es zurück geben.
  • Es ist in der Regel nicht möglich, den Leasingvertrag vorzeitig zu kündigen.
  • Du hast ein Widerrufsrecht von 14 Tagen für den Leasingvertrag. Das gilt allerdings nicht für das Kilometerleasing.
  • Unternehmen und Geschäftsleute genießen besondere Steuervorteile: Sie können die Raten monatlich als Betriebsausgaben absetzen. Und zwar über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg.

Ist ein Leasing sinnvoll?

Du hast vor, dir ein neues Auto zuzulegen, bist dir aber nicht sicher, welche Art der Finanzierung die richtige für dich ist? Dir gefällt die Vorstellung, ein Auto nur für den Zeitraum der Nutzung zu finanzieren, dich aber für ein brandneues Modell entscheiden zu können? Dann ist Leasing vielleicht eine gute Entscheidung für dich, auch wenn Folgendes auf dich zutrifft:

  • Dir ist eine monatliche Rate lieber als ein neues Auto komplett zu bezahlen.
  • Du legst Wert darauf, ein aktuelles Modell zu fahren.
  • Du willst dich nicht länger als ein paar Jahre auf ein einziges Auto festlegen.
  • Du willst keine hohen Anschaffungskosten oder Kreditraten.
  • Du möchtest von Anfang an wissen, wie viel du zahlst.
  • Du willst dir keine Gedanken darüber machen, ob dein Wagen an Wert verliert oder du ihn irgendwann wieder verkaufen musst.

Welche Arten von Leasing gibt es?

Hast du dich dafür entschieden ein Auto zu leasen, steht als nächstes die Entscheidung an, welches Vertragsmodell das richtige für dich ist. Es gibt unterschiedliche Arten von Leasing mit unterschiedlichen Konditionen:

Kilometerleasing

Das Kilometerleasing ist die gängigste Form des Leasings. Hier wird im Leasingvertrag festgelegt, wie viele Kilometer im Jahr du mit dem geleasten Auto zurücklegen darfst. Der Leasinggeber errechnet anhand dieser Zahl, wie viel Wertverlust beim Fahrzeug zu erwarten ist. Der errechnete Betrag wird dann auf die Leasingrate umgelegt. Je mehr du fahren willst, desto höher fällt die Rate aus.

  • Überschreitest du die vereinbarte jährliche Kilometerzahl, musst du für die Mehrkilometer extra bezahlen. Der Preis dafür wird normalerweise auch im Vertrag festgehalten.
  • Bleibst du aber unterhalb der festgelegten Kilometer, hast du Glück. Denn du bekommst in der Regel die weniger gefahrenen Kilometer erstattet.
  • Du als Leasingnehmer:in hast bei einem Kilometerleasing kein gesetzliches Widerrufsrecht. Allerdings kann dir der Leasinggeber ein freiwilliges 14-tägiges Widerrufsrecht vertraglich einräumen.

Tipp

Achte unbedingt darauf, dass der Leasingvertrag die Erstattung von Minderkilometern enthält. Der vereinbarte Preis für weniger gefahrene Kilometer sollte dabei genauso hoch sein wie der für zu viel gefahrene.

Restwertleasing

Im Gegensatz zum Kilometerleasing basiert die Leasingrate hier nicht auf den gefahrenen Kilometern, du hast also keine Kilometerbeschränkung für das Fahrzeug. Stattdessen schätzt der Leasinggeber vor Vertragsbeginn ein, wie hoch der Restwert des Autos noch sein wird, nachdem das Leasing beendet ist.

  • Der geschätzte Restwert wird in den Leasingvertrag aufgenommen.
  • Nachdem du das Fahrzeug zurück gegeben hast, verkauft das Leasingunternehmen es dann zu dem geschätzen Preis oder teurer weiter.
  • Sollte der endgültige Verkaufswert unter dem kalkulierten Restwert liegen, musst du als Leasingnehmer:in die Differenz zahlen.
  • Der Restwert kann also durchaus niedriger ausfallen als zum Zeitpunkt des Kaufs angesetzt. Das wird durch viele Faktoren beeinflusst, wie z.B. Schwankungen am Gebrauchtwagenmarkt, unvorhergesehene Rückrufe oder Schäden am Wagen.
  • Sollte anders herum der Kaufpreis höher ausfallen als der geschätzte Restwert, erhältst du 75 % des erzielten Mehrerlöses.
  • Je höher der Restwert eingeschätzt wird, desto niedriger fallen für dich die monatlichen Leasingraten aus.
  • Oft werden die Restwerte von Leasingunternehmen extra hoch angesetzt, um mit geringen Raten werben zu können.
  • Einen Restwertvertrag kannst du innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen.

Tipp

Informiere dich, welcher Restwert für das Auto auf dem Markt realistisch ist, bevor du den Vertrag unterschreibst.

Vertrag mit Andienungsrecht

Kilometerleasing und Restwertleasing sind die gängigen Leasing-Arten. Es gibt aber noch eine Sonderkondition, die Teil von Restwertleasing-Verträgen sein kann und dem Leasinggeber besondere Rechte einräumt: das sogenannte Andienungsrecht. Dabei verpflichtest du dich dazu, das Auto nach Leasingende zum kalkulierten Restwertpreis zu kaufen.

  • Wenn der tatsächliche Wert des Fahrzeugs bei Vertragsende geringer ausfällt als der kalkulierte Restwert, kann die Leasinggesellschaft von dir verlangen, das Fahrzeug zu kaufen.
  • Ist der Wert des Autos bei Rückgabe aber höher als der kalkulierte Restwert, kann der Leasinggeber es dir zwar zum Kauf anbieten, du bist aber in dem Fall nicht dazu verpflichtet, es zu kaufen.
  • Im letzteren Fall, also wenn der tatsächliche Wert den des kalkulierten übersteigt, kann der Leasinggeber vom Andienungsrecht absehen und den Wagen stattdessen frei zum Verkauf anbieten.

Tipp

Verspricht dir der Leasinggeber mündlich, dass du das Auto nach Leasingende zum niedrigeren Restwert erwerben kannst, verlange hierzu eine schriftliche Vereinbarung.

Muss es immer das Neueste sein?

Leasing eignet sich besonders für hochwertige Neuwagen, die bei Direktkauf oder Kredit das eigene Budget übersteigen würden. Aber auch Gebrauchtwagen können geleast werden. Da ein Auto den meisten Wert ohnehin im ersten Jahr der Nutzung verliert, kann es von Vorteil sein über Jahreswagenleasing als Alternative nachzudenken. Ein Jahreswagen ist immer noch aktuell und neuwertig, du profitierst jedoch von deutlich günstigeren Leasingraten.

Carsharing als Alternative zum Leasing?

Carsharing bietet Flexibilität und spart Kosten, besonders wenn du nicht regelmäßig ein Auto benötigst, da nur die tatsächliche Nutzung berechnet wird. Im Gegensatz zum Leasing fallen beim Carsharing keine langfristigen Verpflichtungen an. Dies reduziert Ausgaben für Anschaffung, Versicherung und Wartung. Zudem fördert Carsharing eine umweltfreundlichere Mobilität durch die gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen.

Häufige Fragen zum Auto-Leasing

Der Leasinggeber, also die Leasinggesellschaft, bei der du den Leasingvertrag abschließt, bleibt Eigentümer des Fahrzeugs. Du als Leasingnehmer:in bist Besitzer:in und Halter:in des Fahrzeugs.

Mit Ende des Vertrags geht auch der Besitz des Fahrzeugs wieder an den Leasinggeber zurück oder du kannst es käuflich erwerben, je nachdem welche Art von Vertrag du abschließt.
Eine ungeplante Kündingung des Leasingvertrages ist prinzipiell erst einmal nicht möglich. Ist der Vertrag unterschrieben, müssen die Raten bis zum Ende der Vertragslaufzeit beglichen werden. Ob eine Kündigung überhaupt möglich ist, wird im Vertrag festgelegt.

Wenn überhaupt, ist eine Kündingung des Leasing-Vertrags nur in seltenen Fällen möglich, z.B. nach einem Unfall oder Totalschaden, oder nach einem Diebstahl. Und auch dann nur unter bestimmten Bedingungen.
Das Null-Leasing ist, wie der Name schon sagt, ein Leasingvertrag ohne Anzahlung. Du zahlst lediglich die monatliche Leasingrate für das Auto. Diese kann allerdings höher ausfallen, da die Anzahlung wegfällt.

Die Konditionen für das Null-Leasing können sich je nach Angebot stark unterscheiden. Der Leasinggeber kann neben der Entrichtung von Zulassung, Kfz-Steuer und Überführung auch höhere Leasingraten von dir verlangen. Deshalb ist es ratsam, jedes Angebot genau zu überprüfen.
Ein Standard-Leasingvertrag beinhaltet meistens 10.000 Kilometer. Sind diese “verbraucht”, musst du für die zusätzlich gefahrenen Mehrkilometer extra zahlen. Manchmal kann man aber mit dem Leasinggeber verhandeln und den Höchstwert nachträglich neu festlegen. Du solltest aber schon vor dem Vertragsabschluss abklären, ob das möglich ist.
Leasing-Verträge können ganz unterschiedliche Laufzeiten haben. Meistens bewegen sie sich in einem Rahmen von 12 bis 60 Monaten. Je länger die Vertragslaufzeit, desto niedriger die Höhe der monatlichen Leasing-Rate.

Die vorzeitige Beendigung eines Leasings ist in der Regel nicht möglich. Überlege dir also schon vorher genau, wie lange du das Fahrzeug brauchen wirst.
Mögliche Schäden am Fahrzeug gehören zu den potenziellen Streitpunkten bei der Rückgabe eines geleasten Autos. Durch Schäden, die während des Leasings am Fahrzeug entstehen, verliert es an Wert. Diesen Wertverlust musst du rechtlich gesehen erstatten. Nicht selten fordern Leasinggeber aber einen (eventuell zu hohen) Minderwertausgleich für Schäden, die gar keine sind.

Um die Frage zu klären, ob es sich bei den mutmaßlichen Schäden um tatsächliche Schäden oder nur um Verschleiß handelt, müssen Gutachter:innen hinzugezogen werden. Da diese im Auftrag des Leasinggebers tätig sind, sind sie meist nicht unabhängig und bewerten eventuell zu Gunsten des Leasinggebers.

Um bei Schäden am Fahrzeug einen guten Stand zu haben, solltest du Folgendes beachten:

  • Vor der Rückgabe den Zustand des Autos dokumentieren. Das kann durch eine:n von dir selbst ausgewählte:n Sachverständige:n erfolgen.
  • Nimm zur Rückgabe eine:n oder mehrere Zeug:innen mit.
  • Das Leasingauto zum Zeitpunkt der Rückgabe von allen Seiten und auch von innen fotografieren, besonders Schäden fotografieren, die strittig werden könnten.
  • Bevor du das Rückgabe- oder Mängelprotokoll des Leasinggebers unterschreibst, solltest du es erst auf Herz und Nieren prüfen. Mit der Unterschrift könntest du nämlich die aufgelisteten Mängel akzeptieren und Nachzahlungen zustimmen, ohne dir darüber bewusst zu sein. Lass dir mündliche Absprachen zum Protokoll ebenfalls schriftlich aushändigen.
  • Wenn du beim Leasinggeber ein neues Fahrzeug bestellen willst, kannst du mit ihm verhandeln und schriftlich vereinbaren, dass für das alte Fahrzeug keine Nachforderungen erhoben werden.
Bei einem Leasingvertrag bist du Fahrzeughalter:in und musst alle anfallenden Kosten übernehmen. Das gilt auch für die Versicherung. Die Leasinggesellschaft fordert im Rahmen des Vertrags oft den Abschluss einer Vollkaskoversicherung, die in deine Kosten mit einfließt.
Nach Ablauf des Vertrags und Rückgabe des Fahrzeugs wird

  • der Kilometerstand mit der vereinbarten Kilometerzahl abgeglichen.
  • das Fahrzeug auf eventuelle Schäden überprüft.
  • alles in einem Rückgabeprotokoll festgehalten.
  • ggf. ein Rückgabegutachten durch einen externen Gutachter erstellt.
  • die Abrechnung mit dir als Leasingnehmer:in abgewickelt.