Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung Neustadt am Kulm
Wenn die Plakette ihre Gültigkeit verliert, wird es Zeit für die nächste Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV, wobei die Abgasuntersuchung (AU) inzwischen inbegriffen ist. Finde hier die passende Werkstatt für deine Hauptuntersuchung in Neustadt am Kulm und Umgebung.
Wann es das nächste mal soweit ist, lässt sich leicht an der Plakette am hinteren Kennzeichen oder dem Fahrzeugschein ablesen. Die Gültigkeit der Plakette hängt in erster Linie vom Alter und der Verwendung des Fahrzeugs ab.
- Fahrzeuge, deren Erstzulassung keine 3 Jahre zurückliegt: erste HU nach 3 Jahren
- Autos mit einer Erstzulassung von über 3 Jahren: Pflicht zur HU nach jeweils 2 Jahren
- Motorräder: Pflicht zur Hauptuntersuchung nach jeweils 2 Jahren
- Anhänger (bis 750 KG) bei Erstzulassung: nach 3 Jahren
- Anhänger bis zu 3,5 Tonnen und Wohnanhänger: jeweils nach 2 Jahren. Schwerere Anhänger jeweils alle 12 Monate
Im Rahmen der technischen Überwachung durch den TÜV, werden viele Verschleißteile und Schwachstellen am Fahrzeug kontrolliert. Sollten schwerwiegende Mängel im Prüfbericht festgestellt werden, kann das Fahrzeug keine Plakette erhalten. Ohne Nachbesserung innerhalb eines Monats, droht der Verlust der Betriebserlaubnis. Bremsen, Reifen, Lichtanlage, Achsen und Fahrgestell kontrolliert der Prüfer besonders. Aber auch Aufhängungen, Rahmen, Lenkanlage und elektrische Anlagen stehen im Fokus der Prüfer.
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