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Kfz-Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei der Autoversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie zahlt bei Schäden, die durch das eigene Verschulden anderen Verkehrsteilnehmern oder deren Eigentum entstehen. Was es darüber hinaus noch für Möglichkeiten der Versicherung deines Fahrzeugs gibt und worauf du besonders achten solltest, erfährst du in den folgenden Infos.

Wichtige Fragen beim Versicherungsvergleich

Bei der Vielzahl von Anbietern, Tarifen und Leistungsangeboten kann es sich lohnen, verschiedene Kfz-Versicherungen miteinander zu vergleichen. So kannst du nicht nur Kosten sparen, sondern auch die für dich besten Konditionen finden. Einige Fragen, die beim Versicherungsvergleich wichtig sind, haben wir hier für dich gesammelt.

Wer ist der Fahrzeughalter?

Informationen wie Geschlecht, Alter sowie Familienstand des Fahrzeughalters werden bei der Prämienberechnung berücksichtigt und dementsprechend bei einem Online-Vergleich abgefragt. Dein Geschlecht und Alter sind deshalb interessant, weil Statistiken bewiesen haben, dass beispielsweise Männer, vor allem bis 25 Jahre, am häufigsten in schwere Unfälle verwickelt sind. Frauen haben dagegen bei Kfz-Versicherungen in der Regel bessere Karten.

Dein Beruf ist ebenfalls interessant für die Versicherung, weil es günstige Tarife für bestimmte Berufsgruppen gibt. Diese Berufsgruppen-Rabatte bewerten Berufe unterschiedlich, je nach den Maßgaben der Unfallstatistik.

Wer fährt mit dem Auto?

Gibt es noch jemanden, der mit dem Auto fährt? Ist derjenige zufällig Fahranfänger? Männlich? Und zu allem Überfluss auch noch unter 25 Jahre alt? Du kannst es dir denken. Grundsätzlich gilt: Je mehr unterschiedliche Fahrer, desto höher die Versicherungsprämie.

Wie sind die Fahrzeugdaten?

Nach dem Kennzeichen wird wegen des Zulassungsortes gefragt. Abhängig vom Zulassungsort variieren die Tarife erheblich. Meistens ist die Kfz-Versicherung in der Großstadt teurer. Hier erfährst du alles zum Thema Kfz-Zulassung. Fahrzeugschlüssel und Typenklasse des Fahrzeugs interessieren die Versicherungen, weil manche Fahrzeuge, wie zum Beispiel der BMW X5 oder der VW Caravelle Multivan, oft Langfingern zum Opfer fallen.

Wie viele Kilometer fährst du pro Jahr?

Je mehr Kilometerleistung du im Jahr mit dem Auto zurücklegst, desto höher könnte die Prämie ausfallen. Denn die Versicherung geht davon aus, dass die Chance, in einen Unfall zu geraten, umso höher ist, je mehr du mit deinem Auto fährst.

Wo stellst du nachts dein Auto ab?

Steht dein Auto in einer Garage? Kann man diese Garage auch abschließen? Beantwortest du diese beiden Fragen mit „Ja“, so kannst du mit einer niedrigeren Versicherungsprämie rechnen. Parkst du dein Auto über Nacht allerdings auf einer offenen Straße, so sehen die Chancen für eine niedrigere Versicherungsprämie eher schlecht aus.

Bist du Besitzer einer Bahncard?

Bei manchen Kfz-Versicherungen kann man sich mit einer Bahncard weitere Versicherungsrabatte sichern, weil einige Versicherungsgesellschaften davon ausgehen, dass ein Besitzer einer Bahncard möglicherweise weniger Auto fährt.

Kfz-Versicherung kündigen

Du bist mit deinem bisherigen Anbieter unzufrieden oder hast ein besseres Angebot für deine Kfz-Versicherung gefunden? Dann kannst du deine bisherige Versicherung kündigen. Die Kündigung der Kfz-Versicherung ist zu verschiedenen Zeitpunkten möglich:

  1. Kündigung zum Jahreswechsel: Du kannst deine Kfz-Versicherung immer bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, am 30. November, ordentlich kündigen, um bis zum 1. Januar des Folgejahres eine andere Versicherung abzuschließen. Kündigst du nicht rechtzeitig, verlängert sich dein Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
  2. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Wenn deine Versicherung dir schreibt, dass sich dein Beitrag erhöht, hast du die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung deine Kfz-Versicherung zu kündigen und zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Wirksam wird deine Kündigung zu dem Zeitpunkt, zu dem auch deine Beitragserhöhung wirksam wird.
  3. Kündigung bei Fahrzeugwechsel: Möchtest du dir ein neues Fahrzeug zulegen und meldest dieses bei einer neuen Autoversicherung an, so gilt dies automatisch als Kündigung deiner alten Police. Du kannst ohne Einhalt von Kündigungsfristen wechseln.
  4. Kündigung im Schadensfall: Sollte ein Schadensfall vorliegen, so hast du, wie auch die Versicherungsgesellschaft, das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bearbeitung mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob der Schaden von der Versicherungsgesellschaft reguliert wurde.

Das solltest du bei der Kündigung beachten

  • Kündige deine alte Versicherung erst, wenn du deinen neuen Vertrag bereits abgeschlossen hast, da Versicherungen Verträge auch ablehnen können.
  • Kündigungen sollten immer schriftlich und bestenfalls auch per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
  • Damit du im Schadensfall gut abgesichert bist, sollte die Deckungssumme mindestens 50 Millionen Euro betragen.

Typklassenstatistik für Kfz-, Voll- und Teilkasko-Versicherungen

Wie teuer eine Kfz-Versicherung ist, hängt immer von der Typklasse ab, in die ein Fahrzeug bei der Versicherung eingestuft wurde. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt jedes Jahr die Typklassenstatistik hinsichtlich Kfz-, Teil- und Vollkaskoversicherung bekannt. Je höher die Typklasse, desto teurer die Kfz- oder Kaskoversicherung.

Insgesamt gibt es 16 Typklassen (10-25) in der Kfz-Haftpflichtversicherung, 25 (10-34) in der Vollkasko- und 24 (10-33) in der Teilkaskoversicherung. Für die Einstufungen der Typklassen von Kfz-Versicherungen wird unter anderem die Unfallstatistik der einzelnen Automodelle miteinbezogen, das bedeutet: je mehr Unfälle für einen Autotyp gemeldet wurden, desto höher fällt die Typklasse aus. Hinsichtlich der Einstufungen in den Kaskoversicherungen werden Faktoren wie Fahrzeugbrände, Glasschäden oder Diebstahlsicherheit bewertet.

Versicherungstypen

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei der Autoversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Der Vertrag läuft jeweils für ein Jahr (vom 1. Januar bis 31. Dezember) und kann immer bis spätestens 30. November gekündigt werden. Die Haftpflichtversicherung zahlt bei Schäden, die durch das eigene Verschulden anderen Verkehrsteilnehmern oder deren Eigentum entstehen. Wird jemand körperlich geschädigt, sind schnell hohe Summen im Spiel, daher ist die gesetzliche Verpflichtung zur Kfz-Haftpflichtversicherung durchaus sinnvoll.
Folgende Schäden werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung am Auto abgedeckt:

  • Reparaturen an anderen Fahrzeugen
  • Reparaturen an anderen Objekten
  • Heilungskosten bei Personenschäden
  • Kostenersatz bei einem Totalschaden des anderen Fahrzeugs

Teilkasko-Versicherung

Bei der Teilkasko-Versicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung gegen Schäden am eigenen Fahrzeug. Bei ihr wird, im Gegensatz zur Vollkasko-Versicherung, kein Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt. Ohne Teilkasko-Versicherung können aber selbst scheinbar kleine Schäden, wie Haarrisse in der Verglasung, zu teuren Reparaturen führen.
Folgende Schäden werden von der Teilkasko-Versicherung am Auto abgedeckt:

  • Brandschäden
  • Sturmschäden
  • Fahrzeugdiebstahl
  • Diebstahl mitversicherter Teile
  • Schäden, die durch Diebstahl entstanden sind
  • Schäden durch Überschwemmung

Vollkasko-Versicherung

Die Vollkasko-Versicherung ist ebenfalls eine freiwillige Versicherung und bietet einen optimalen Rundumschutz für das eigene Auto. Sie kommt für Schäden auf, die an deinem Fahrzeug durch unbekannte Dritte oder Eigenverschulden entstehen. Die Versicherungsprämie richtet sich, im Unterschied zur Teilkasko-Versicherung, nach der Höhe der Selbstbeteiligung, dem Schadenfreiheitsrabatt und der Typenklasse des Fahrzeugs.
Sie ergänzt das Leistungsangebot der Teilkasko um folgende Punkte:

  • Vandalismus durch Fremde
  • Selbstverschuldung eines Unfalls (Grobe Fahrlässigkeit ausgenommen)
  • Kollisionsschäden durch Eigenverschulden
  • Unfallschäden, bei denen kein Verursacher ermittelt werden kann

Mit welcher Schadenfreiheitsklasse fährst du?

Der Schadenfreiheitsrabatt gibt Auskunft über die tatsächlich gefahrenen Jahre, in denen man schadenfrei gefahren ist. Die Schadenfreiheitsklasse kannst du einfach deiner letzten Rechnung entnehmen. Je länger man schadenfrei fährt, desto tiefer sinkt man in der Schadenfreiheitsklasse. Sollte bis jetzt keine Vorversicherung bestehen oder bestanden haben, wirst du in der Regel automatisch in die Schadenfreiheitsklasse ½ (Fahranfänger) eingestuft.

schadenfreie Jahre: 0
Haftpflicht: 240%
schadenfreie Jahre: ½
Haftpflicht: 120%
Vollkasko: 115%
schadenfreie Jahre: 1
Haftpflicht: 100%
Vollkasko: 100%
schadenfreie Jahre: 2
Haftpflicht: 85%
Vollkasko: 90%
schadenfreie Jahre: 3
Haftpflicht: 75%
Vollkasko: 80%
schadenfreie Jahre: 4
Haftpflicht: 65%
Vollkasko: 70%
schadenfreie Jahre: 5
Haftpflicht: 60%
Vollkasko: 65%
schadenfreie Jahre: 6
Haftpflicht: 55%
Vollkasko: 60%
schadenfreie Jahre: 7
Haftpflicht: 50%
Vollkasko: 55%
schadenfreie Jahre: 8
Haftpflicht: 50%
Vollkasko: 50%
schadenfreie Jahre: 9
Haftpflicht: 45%
Vollkasko: 45%
schadenfreie Jahre: 10
Haftpflicht: 45%
Vollkasko: 40%
schadenfreie Jahre: 11
Haftpflicht: 40%
Vollkasko: 40%
schadenfreie Jahre: 12
Haftpflicht: 40%
Vollkasko: 40%
schadenfreie Jahre: 13
Haftpflicht: 40%
Vollkasko: 35%
schadenfreie Jahre: 14
Haftpflicht: 40%
Vollkasko: 35%
schadenfreie Jahre: 15
Haftpflicht: 35%
Vollkasko: 35%
schadenfreie Jahre: 16
Haftpflicht: 35%
Vollkasko: 35%
schadenfreie Jahre: 17
Haftpflicht: 35%
Vollkasko: 30%
schadenfreie Jahre: 18-24
Haftpflicht: 30%
Vollkasko: 30%
schadenfreie Jahre: 25 und mehr
Haftpflicht: 25%
Vollkasko: 30%

Leistungsspektrum des Kfz-Schutzbriefes

Der Kfz-Schutzbrief ist eine Zusatzleistung zur Kfz-Versicherung und wird von vielen Automobil- und Verkehrsclubs (z.B. ADAC) sowie einigen Kfz-Versicherern angeboten. Im Falle eines Unfalls, einer Panne oder eines Diebstahls tritt der Schutzbrief in Kraft. Das Leistungspaket und die Kosten sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich und hängen immer vom Fahrzeugtyp und der Vertragsgestaltung ab. Im Zweifelsfall kann die Mitgliedschaft in einem Automobilclub teurer sein als der Abschluss eines Schutzbriefes in Kombination mit einer Kfz-Versicherung. Zudem unterscheiden sich die maximalen Deckungssummen und der räumliche Geltungsbereich.
Im Folgenden findest du die Vorteile eines Schutzbriefes aufgelistet.

Allgemein gültige Leistungen:

  • gilt im In- und europäischen Ausland
  • schnelle Hilfe bei Pannen – Reparatur des Fahrzeugs am Pannen- und Unfallort
  • Bergung und Abschleppdienst – Fahrzeug wird geborgen und zur nächsten Werkstatt gebracht
  • Bereitstellung eines Mietwagens bzw. Bahn- oder Flugticket sowie die Übernahme von Hotelkosten
  • Fahrzeugrücktransport
  • Diebstahlversicherung
  • Krankenrücktransport bei Unfällen
  • 24 Stunden Hotline

Variable Leistungen:

  • kostenlose Mitversicherung von Insassen
  • Gültigkeit über das europäische Ausland hinaus
  • Ersatzteil- und Arzneimittelversand

Für Personen, die viel mit dem Auto unterwegs sind, empfiehlt sich auf jeden Fall ein Schutzbrief.

Hier findest du Angebote zum ADAC-Schutzbrief.

Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Versicherung

Bei der Zulassung eines Autos muss in jedem EU-Land eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Diese Pflichtversicherung gilt in allen Ländern der EU. Sie deckt Personen- und Sachschäden ab, die bei einem Unfall anderen Personen zugefügt werden.
Der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko liegt in den Leistungen: Die Teilkasko leistet bei Schäden durch äußere Einwirkungen wie Brand, Unwetter und Diebstahl. Im Gegensatz zur Teilkasko deckt die Vollkasko darüber hinaus auch selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfälle ab.
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, muss diesen grundsätzlich seiner Kfz-Versicherung melden. Dabei ist zunächst der Unfallverursacher in der Pflicht, seinen Versicherer über den Unfall zu informieren. Selbst wenn die Haftungsfrage eindeutig erscheint, empfiehlt es sich, als Geschädigter das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu suchen.
Wer gleichzeitig Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter ist, kann seine Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen. Privatpersonen können nur die Haftpflichtversicherung absetzen, Gewerbetreibende auch die Teil- und Vollkaskoversicherung.

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