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LKW-Führerschein in Deutschland

Da Lastwagenfahren eine hohe Verantwortung bedeutet, gibt es das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. Demnach muss jede:r, der:die nach dem 10. September 2009 seinen:ihren Führerschein der Klassen C1 oder C zu gewerblichen Zwecken nutzen möchte, zusätzlich eine berufliche Grundqualifikation erwerben.

LKW Führerschein
© Lukas Gojda/Fotolia
LKW Führerschein
© Lukas Gojda/Fotolia

Grundqualifikationen

Um Lastkraftfahrer:in zu werden muss man berufliche Grundqualifikation erwerben. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:

  • Berufsausbildung: dazu zählen die Abschlüsse als Berufskraftfahrer:in, Fachkraft im Fahrbetrieb sowie ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Kenntnissen/Fähigkeiten.
  • Grundqualifikation: es müssen zwei umfangreiche Prüfungen – 240 Minuten Theorie, 210 Minuten Praxis – absolviert werden.
  • Beschleunigte Grundqualifikation: umfangreiche Ausbildung mit 140 Stunden Theorie und abschließender 90-minütiger Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.

Gewerblich eingesetzte Fahrer:innen sind gem. des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz kontinuierlich zur Weiterbildung verpflichtet. Der Umfang beträgt 35 Stunden innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren. Die Schlüsselzahl 95 im Feld 12 des Führerscheins gilt als Nachweis für Grundqualifikation und Weiterbildung.

Gültigkeitsdauer

Der Lkw-Führerschein ist in viele verschiedene Klassen eingeteilt. Aber nur für die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, T und L gibt es eine unbefristete Gültigkeitsdauer. Für die Führerschein der Klasse C1 und C1W für Fahrzeuge bis 7,5t (nach 1998 ausgestellt) gelten folgende Regeln:

  • die Fahrerlaubnis gilt bis zum 50. Lebensjahr
  • bei Neuerteilung nach dem 45. Lebensjahr wird der Führerschein für fünf Jahre ausgestellt
  • Inhaber der alten Klasse 3, die auf BE und C1E umgestellt werden kann, sind von dieser Regelung ausgeschlossen
  • Führerschein der Klasse C oder CE (Fahrzeuge über 7,5 t)
  • die Fahrerlaubnis gilt immer für funf Jahre, wird aber verlängert, wenn die entsprechenden Anforderungen erfüllt werden
  • Inhaber der alten Klasse 2 müssen ab dem 50. Lebensjahr auf die Klasse CE umstellen, ansonsten ist das Führen von Fahrzeugen über 7,5 t verboten.

Leistungsanforderungen

Für den:die "Profi-Fahrer:in" im Verkehr gibt es seitens des Gesetzgebers besonders hohe Anforderungen. Folgende Untersuchungen müssen deshalb gemacht werden:

  • Reaktionsfähigkeit
  • Aufmerksamkeitsleistung
  • Orientierungsleistung
  • Belastbarkeit
  • Konzentrationsleistung

Zudem muss ein Sehtest durchgeführt werden:

  • die zentrale Tagessehschärfe muss auf jedem Auge 0,8 betragen, beidäugig sind es 1,0.
  • Die Korrektur mit Brille darf maximal plus 8,0 Dioptrien beantragen, ansonsten müssen Kontaktlinsen getragen werden
  • das Farb- und Stereosehen muss normal sein
  • das Gesichtsfeld muss mit Hilfe eines automatischen Halbkugelperieter in einem Bereich 70 Grad nach beiden Seiten und bis 30 Grad nach oben geprüft werden

Was du über den neuen EU-Führerschein wissen musst

Neuer und alter Führerschein in einer Hosentasche.
© blende11/stock.adobe.com

Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die derzeit im Umlauf sind, durch den neuen EU-Führerschein ersetzt werden. Erfahre hier, warum der Umtausch deines Führerscheins sinnvoll ist, welche Fristen du einhalten musst und was passiert, wenn du die Frist verpasst.

Führerschein: Fristen für den Umtausch

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Junge Frau am Steuer
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Pkw-Führerschein