Führerschein: Fristen für den Umtausch
Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die derzeit im Umlauf sind, durch den neuen EU-Führerschein ersetzt werden. Der Umtausch ist ganz unkompliziert: deine bisherigen Fahrklassen werden übertragen, es ist keine Gesundheitsprüfung oder weitere Fahrprüfung nötig. Erfahre hier, warum der Umtausch deines Führerscheins sinnvoll ist, welche Fristen du einhalten musst und was passiert, wenn du die Frist verpasst.
In aller Kürze:
- Bis 2033 muss jeder vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerschein in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.
- Der Umtausch erfolgt stufenweise, abhängig vom Ausstellungsdatum.
- Wurde der Führerschein bis zum 31.12.1998 ausgestellt, ist das Geburtsjahr entscheidend.
- Um Fälschungen zu erschweren, sind die neuen Führerscheine nur noch 15 Jahre lang gültig.
- Eine neue Fahrprüfung ist nicht notwendig.
Pflichtumtausch: Die Fristen im Überblick
Der Umtausch aller alten Führerscheine soll bis 2033 über die Bühne gehen. Damit die Behörden nicht überlastet werden und du nicht ewig auf einen Termin warten musst, wird der Umtausch gestaffelt organisiert. Es kann also sein, dass für dich schon eine frühere Frist gilt. Das hängt davon ab, wann dein Führerschein ausgestellt wurde. Du kannst deinen Führerschein übrigens jederzeit freiwillig bereits vor der für dich geltenden Frist umtauschen, auch wenn deine Frist erst in ein paar Jahren abläuft.
Bei Ausstellung bis zum 31.12.1998
Erfolgte die Ausstellung deines Führerscheins vor dem 31.12.1998, hängt die Umtauschfrist von deinem Geburtsjahr ab:
Geburtsjahr | Frist |
---|---|
vor 1953 | bis 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | bis 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | bis 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | bis 19. Januar 2024 |
1971 oder später | bis 19. Januar 2025 |
Bei Ausstellung bis zum 31.12.1998
Erfolgte die Ausstellung deines Führerscheins vor dem 31.12.1998, hängt die Umtauschfrist von deinem Geburtsjahr ab:
Fristen im Überblick
Geburtsjahr | Frist |
---|---|
vor 1953 | bis 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | bis 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | bis 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | bis 19. Januar 2024 |
1971 oder später | bis 19. Januar 2025 |
Bei Ausstellung ab dem 01.01.1999
Erfolgte die Ausstellung deines Führerscheins am oder nach dem 01.01.1999, hängt die Umtauschfrist vom konkreten Jahr der Ausstellung ab:
Ausstellungsjahr | Frist |
---|---|
1999 bis 2001 | bis 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | bis 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | bis 19. Januar 2028 |
2008 | bis 19. Januar 2029 |
2009 | bis 19. Januar 2030 |
2010 | bis 19. Januar 2031 |
2011 | bis 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | bis 19. Januar 2033 |
Bei Ausstellung ab dem 01.01.1999
Erfolgte die Ausstellung deines Führerscheins am oder nach dem 01.01.1999, hängt die Umtauschfrist vom konkreten Jahr der Ausstellung ab:
Fristen im Überblick
Ausstellungsjahr | Frist |
---|---|
1999 bis 2001 | bis 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | bis 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | bis 19. Januar 2028 |
2008 | bis 19. Januar 2029 |
2009 | bis 19. Januar 2030 |
2010 | bis 19. Januar 2031 |
2011 | bis 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | bis 19. Januar 2033 |
Warum ist der Umtausch überhaupt notwendig?
Mit der neuen EU-Richtlinie werden Führerscheine in der ganzen Europäischen Union vereinheitlicht. Passfoto und Personendaten werden beim neuen Führerscheindokument regelmäßig aktualisiert.
Dies soll Fälschungen von Fahrerlaubnissen erschweren. Außerdem enthält der neue EU-Führerschein ein fälschungssicheres Muster.
Hier die neuen Bezeichnungen im Überblick:
Alte Führerscheinklasse | Neue Führerscheinklasse |
---|---|
Führerscheinklasse 1 | A, A2, A1, AM, L |
Führerscheinklasse 1a | A, A2, A1, AM, L |
Führerscheinklasse 1b | A1, AM, L |
Führerscheinklasse 2 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T |
Führerscheinklasse 3 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T (nur auf Antrag) |
Führerscheinklasse 4 | A1, AM, L |
Führerscheinklasse 5 | AM, L |
Bezeichnungen im Überblick
Alte Führerscheinklasse | Neue Führerscheinklasse |
---|---|
Führerscheinklasse 1 | A, A2, A1, AM, L |
Führerscheinklasse 1a | A, A2, A1, AM, L |
Führerscheinklasse 1b | A1, AM, L |
Führerscheinklasse 2 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T |
Führerscheinklasse 3 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T (nur auf Antrag) |
Führerscheinklasse 4 | A1, AM, L |
Führerscheinklasse 5 | AM, L |
Wo kann ich den Führerschein umtauschen?
Zuständig für die Ausstellung des neuen Führerscheins ist die Führerscheinbehörde deines aktuellen Wohnsitzes. Dort kannst du die Ausstellung eines neuen Führerscheins beantragen. Dafür buchst du am besten vorab einen Termin, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Terminbuchungen sind in der Regel auf den Webseiten der Behörden möglich.
Hast du noch einen alten Papierführerschein...
Frist verpasst? Das kann passieren
Entwarnung: Wer es verpasst, seinen Führerschein fristgerecht umzutauschen, wird nicht hoch bestraft. Prinzipiell ist mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 € zu rechnen. Aufgrund des erschwerten Zugangs zu Behörden während der Corona-Pandemie, sehen allerdings viele Behörden davon ab, Verwarnungsgelder zu erteilen.
Wichtig: Deine Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Das Verpassen der Frist bedeutet für dich aber, dass das Dokument seine Gültigkeit verliert. Wenn du nun trotzdem fährst und kontrolliert wirst, riskierst du eine Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld von 25 €. Um Probleme zu vermeiden, solltest du die Frist einhalten oder dich möglichst schnell an die zuständige Behörde wenden, wenn du diese verpasst.
Für LKW- und Busführerscheine gelten besondere Regelungen. Hier wird der Führerschein nicht nur einfach verlängert, sondern neu erteilt. Das ist mit besonderen Anforderungen verbunden und abhängig von der Führerscheinklasse.