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Führerschein: Fristen für den Umtausch

Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die derzeit im Umlauf sind, durch den neuen EU-Führerschein ersetzt werden. Der Umtausch ist ganz unkompliziert: deine bisherigen Fahrklassen werden übertragen, es ist keine Gesundheitsprüfung oder weitere Fahrprüfung nötig. Erfahre hier, warum der Umtausch deines Führerscheins sinnvoll ist, welche Fristen du einhalten musst und was passiert, wenn du die Frist verpasst.

Neuer und alter Führerschein in einer Hosentasche.
© blende11/stock.adobe.com
Neuer und alter Führerschein in einer Hosentasche.
© blende11/stock.adobe.com

In aller Kürze:

  • Bis 2033 muss jeder vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerschein in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.
  • Der Umtausch erfolgt stufenweise, abhängig vom Ausstellungsdatum.
  • Wurde der Führerschein bis zum 31.12.1998 ausgestellt, ist das Geburtsjahr entscheidend.
  • Um Fälschungen zu erschweren, sind die neuen Führerscheine nur noch 15 Jahre lang gültig.
  • Eine neue Fahrprüfung ist nicht notwendig.

Pflichtumtausch: Die Fristen im Überblick

Der Umtausch aller alten Führerscheine soll bis 2033 über die Bühne gehen. Damit die Behörden nicht überlastet werden und du nicht ewig auf einen Termin warten musst, wird der Umtausch gestaffelt organisiert. Es kann also sein, dass für dich schon eine frühere Frist gilt. Das hängt davon ab, wann dein Führerschein ausgestellt wurde. Du kannst deinen Führerschein übrigens jederzeit freiwillig bereits vor der für dich geltenden Frist umtauschen, auch wenn deine Frist erst in ein paar Jahren abläuft.

Bei Ausstellung bis zum 31.12.1998

Erfolgte die Ausstellung deines Führerscheins vor dem 31.12.1998, hängt die Umtauschfrist von deinem Geburtsjahr ab:

vor 1953bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964 bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024
1971 oder später bis 19. Januar 2025

Bei Ausstellung bis zum 31.12.1998

Erfolgte die Ausstellung deines Führerscheins vor dem 31.12.1998, hängt die Umtauschfrist von deinem Geburtsjahr ab:

Fristen im Überblick

vor 1953bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964 bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024
1971 oder später bis 19. Januar 2025

Bei Ausstellung ab dem 01.01.1999

Erfolgte die Ausstellung deines Führerscheins am oder nach dem 01.01.1999, hängt die Umtauschfrist vom konkreten Jahr der Ausstellung ab:

1999 bis 2001 bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004 bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028
2008bis 19. Januar 2029
2009bis 19. Januar 2030
2010bis 19. Januar 2031
2011bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 bis 19. Januar 2033

Bei Ausstellung ab dem 01.01.1999

Erfolgte die Ausstellung deines Führerscheins am oder nach dem 01.01.1999, hängt die Umtauschfrist vom konkreten Jahr der Ausstellung ab:

Fristen im Überblick

1999 bis 2001 bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004 bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028
2008bis 19. Januar 2029
2009bis 19. Januar 2030
2010bis 19. Januar 2031
2011bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 bis 19. Januar 2033

Warum ist der Umtausch überhaupt notwendig?

Mit der neuen EU-Richtlinie werden Führerscheine in der ganzen Europäischen Union vereinheitlicht. Passfoto und Personendaten werden beim neuen Führerscheindokument regelmäßig aktualisiert.

Dies soll Fälschungen von Fahrerlaubnissen erschweren. Außerdem enthält der neue EU-Führerschein ein fälschungssicheres Muster.

Ein alter rosa Papierführerschein.
© Stockfotos-MG/stock.adobe.com

Welche Regelungen gelten für den neuen EU-Führerschein?

Gültigkeit

Die neuen Führerscheine sind nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern laufen nach 15 Jahren ab. Dann müssen sie verlängert werden, so wie es beispielsweise auch beim Personalausweis der Fall ist.

Neue Führerscheinklassen

Bisher geltende Klassen, z.B. die Führerscheinklassen 2 oder 3, werden übernommen, bekommen aber neue Bezeichnungen.

Hier die neuen Bezeichnungen im Überblick:

Führerscheinklasse 1 A, A2, A1, AM, L
Führerscheinklasse 1aA, A2, A1, AM, L
Führerscheinklasse 1b A1, AM, L
Führerscheinklasse 2A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T
Führerscheinklasse 3A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T (nur auf Antrag)
Führerscheinklasse 4A1, AM, L
Führerscheinklasse 5AM, L

Bezeichnungen im Überblick

Führerscheinklasse 1 A, A2, A1, AM, L
Führerscheinklasse 1aA, A2, A1, AM, L
Führerscheinklasse 1b A1, AM, L
Führerscheinklasse 2A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T
Führerscheinklasse 3A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T (nur auf Antrag)
Führerscheinklasse 4A1, AM, L
Führerscheinklasse 5AM, L

Was kostet der Umtausch?

Die Kosten für den bürokratischen Aufwand liegen bei 25 €. In der Regel wirst du noch aktuelle biometrische Passbilder benötigen. Die Bilder kosten dich zwischen 3 € und 12 €, die du nochmal zusätzlich bezahlen musst.

So gelingt der Umtausch problemlos

Wo kann ich den Führerschein umtauschen?

Zuständig für die Ausstellung des neuen Führerscheins ist die Führerscheinbehörde deines aktuellen Wohnsitzes. Dort kannst du die Ausstellung eines neuen Führerscheins beantragen. Dafür buchst du am besten vorab einen Termin, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Terminbuchungen sind in der Regel auf den Webseiten der Behörden möglich.

Welche Dokumente brauche ich?

Für den Umtausch musst du folgende Unterlagen zu deinem Termin mitbringen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • der aktuelle Führerschein
Wichtiger Hinweis

Hast du noch einen alten Papierführerschein...

... und wurde dieser nicht von der Behörde deines aktuellen Wohnsitzes ausgestellt? Dann musst du zusätzlich eine so genannte Karteikartenabschrift vorlegen. Diese kannst du bei der Ausstellungsbehörde des alten Führerscheins beantragen. Das geht per Post, telefonisch oder auch online. Die Infos werden dann direkt an die aktuelle Führerscheinstelle geschickt.

Frist verpasst? Das kann passieren

Entwarnung: Wer es verpasst, seinen Führerschein fristgerecht umzutauschen, wird nicht hoch bestraft. Prinzipiell ist mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 € zu rechnen. Aufgrund des erschwerten Zugangs zu Behörden während der Corona-Pandemie, sehen allerdings viele Behörden davon ab, Verwarnungsgelder zu erteilen.

Wichtig: Deine Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Das Verpassen der Frist bedeutet für dich aber, dass das Dokument seine Gültigkeit verliert. Wenn du nun trotzdem fährst und kontrolliert wirst, riskierst du eine Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld von 25 €. Um Probleme zu vermeiden, solltest du die Frist einhalten oder dich möglichst schnell an die zuständige Behörde wenden, wenn du diese verpasst.

Für LKW- und Busführerscheine gelten besondere Regelungen. Hier wird der Führerschein nicht nur einfach verlängert, sondern neu erteilt. Das ist mit besonderen Anforderungen verbunden und abhängig von der Führerscheinklasse.

Polizist kontrolliert einen Autofahrer.
© Ruediger Kottmann/stock.adobe.com

Häufige Fragen schnell beantwortet:

Nein, das ist nicht notwendig. Für den Umtausch des Führerscheins sind weder eine erneute Fahrprüfung noch ein Gesundheitscheck nötig.
Nach Ablauf der Frist gilt der Führerschein als abgelaufen. Das kann bei Verkehrskontrollen im Ausland zu Problemen führen, je nachdem wie streng das entsprechende Land die Regelungen sieht. Wir empfehlen dir daher: Stelle sicher, dass dein Führerschein während deines Auslandsaufenthaltes gültig ist oder tausche ihn rechtzeitig vorher um.
Das hängt stark davon ab, wie ausgelastet die zuständige Ausstellungsbehörde ist. Ab dem Antrag kannst du aber mit einer durchschnittlichen Wartezeit von etwa 3 Wochen rechnen.
Nostalgiefaktor pur. Vor allem die alten rosa Papierführerscheine möchte man nach so vielen Jahren vielleicht nicht mehr hergeben. Aber keine Sorge: Du darfst deinen alten Schein behalten. Dieser wird jedoch vorher gestanzt und damit entwertet.
In Sachen Umtauschfristen gelten für den Umtausch von Motorradführerscheinen (Klasse A) die gleichen Regelungen wie für den PkW-Führerschein. Auch hier ist keine Gesundheitsprüfung oder weitere Fahrprüfung notwendig.
Verkehrsschild Umweltzone
© philipk76/Fotolia

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