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Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung

Wenn die Plakette ihre Gültigkeit verliert, wird es Zeit für die nächste Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV, wobei die Abgasuntersuchung (AU) inzwischen inbegriffen ist. Erfahre hier alles Wissenswerte zu den Fristen, dem Ablauf und möglichen Bußgeldern zur Prüfung deines Autos und buche einfach Werkstattleistungen.

Fälligkeit und Ablauf der HU / AU

Wann ist die Hauptuntersuchung fällig?

Wann es das nächste mal soweit ist, lässt sich leicht an der Plakette am hinteren Kennzeichen oder dem Fahrzeugschein ablesen. Die Gültigkeit der Plakette hängt in erster Linie vom Alter und der Verwendung des Fahrzeugs ab.

  • Fahrzeuge weniger als 3 Jahre zugelassen: HU nach 3 Jahren
  • Fahrzeuge über 3 Jahre nach Erstzulassung: HU nach jeweils 2 Jahren
  • Motorräder: Pflicht zur Hauptuntersuchung nach jeweils 2 Jahren und Anhänger (bis 750 KG) bei Erstzulassung: nach 3 Jahren
  • Anhänger bis zu 3,5 Tonnen und Wohnanhänger: jeweils nach 2 Jahren und Anhänger über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht: jeweils alle 12 Monate

Ablauf der TÜV-Untersuchung

Im Rahmen der technischen Überwachung durch den TÜV, werden viele Verschleißteile und Schwachstellen am Fahrzeug kontrolliert. Sollten schwerwiegende Mängel im Prüfbericht festgestellt werden, kann das Fahrzeug keine Plakette erhalten. Ohne Nachbesserung innerhalb eines Monats, droht der Verlust der Betriebserlaubnis. Bei der Hauptuntersuchung stehen Bremsen, Reifen, Lichtanlage und Achsen besonders im Fokus der Prüfer. Aber auch Fahrgestell, Rahmen, Lenkanlage und elektrische Anlagen werden geprüft.

Plakette abgelaufen – welche Bußgelder drohen nun?

Das Gesetz schreibt vor, dass die Plakette mit Ablauf des jeweiligen Kalendermonats die Gültigkeit verliert. Im Mai zugelassene Fahrzeuge dürfen folglich nur bis zum 31. Mai am Straßenverkehr teilnehmen. Wer diese Frist überschreitet muss mit folgenden Strafen rechnen.

Wird die HU/AU um folgenden Zeitraum überschritten, ist mit einem Bußgeld und ggf. Punkten zu rechnen:

  • 2 - 4 Monate: 15 Euro Bußgeld
  • 4 - 8 Monate: 25 Euro Bußgeld
  • Mehr als 8 Monate: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt

Wird die HU/AU bei Nutzfahrzeugen überzogen, die eine Sicherheitsprüfung bedürfen, ist mit folgenden Strafen zu Rechnen:

  • Bis 2 Monate: 15 Euro Bußgeld
  • 2 - 4 Monate: 25 Euro Bußgeld
  • 4 - 8 Monate: 60 Euro Bußgeld und ein 1 Punkt
  • Mehr als 8 Monate: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt

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