Fahrzeug gestohlen – Was jetzt?
Dem Ein oder Anderen ist es schon mal passiert: Man verlässt das Haus und stellt mit Schrecken fest, dass das Fahrzeug weg ist. Dann ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und genau zu prüfen, ob das Fahrzeug wirklich gestohlen wurde.
In aller Kürze:
- Meldung bei der Polizei
- Schriftliche Diebstahlanzeige aufgeben
- Bestätigung der Anzeige sowie Protokoll einholen
- Gegebenenfalls Kreditkarten und Handy sperren
- Schriftliche Einreichung der Diestahlanzeige bei der Versicherung
- Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsbehörde
Das Fahrzeug ist weg – was tun?
Du verlässt morgens dein Haus und die Parklücke ist leer, die Einfahrt verlassen oder im Extremfall ist das Garagentor demoliert und das Fahrzeug ist fort. Was nun?
Nur weil das Fahrzeug weg ist, heißt das allerdings nicht, dass es auch gestohlen wurde. Trotzdem solltest du das sofort bei der Polizei melden. Denn es ist auch möglich, dass dein Auto nur abgeschleppt wurde. Bei der Polizei bekommst du Gewissheit.
Wenn ein Diebstahl vorliegt, musst du eine schriftliche Anzeige zum Diebstahl aufgeben. Hierzu benötigst du
- Fahrzeugschein des Autos oder Motorrads
- Personalausweis
Die Polizei gibt dann eine Fahndung nach dem Fahrzeug aus.
Wenn sich Kreditkarten oder dein Handy im Auto befunden haben, solltest du beides schnellstmöglich sperren lassen (16 anrufen)
Als nächstes meldest du dich innerhalb einer Woche mit der Diebstahlanzeige schriftlich bei deiner Versicherung. Das benötigt dein Versicherer daraufhin:
- Alle vorhandenen Schlüssel des Fahrzeugs
- Abmeldebescheinigung der Zulassungsstelle
- Entwerteter Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- Schadensanzeige
- Kaufrechnung
- Aktuelle Fotos des Fahrzeugs
Du musst dann das Auto oder das Motorrad möglichst schnell bei der Kfz-Zulassungsbehörde abmelden. Dafür brauchst du eine Kopie der Diebstahlsanzeige und der Zulassungsbescheinigung.
Diebstahl im Ausland – der Sonderfall
Auch im Falle eines Diebstahls während deines Urlaubes oder Auslandsaufenthaltes, solltest du dich direkt an die nächste Polizeistelle wenden. Auch dort musst du eine Anzeige aufgeben und dir ein Protokoll aushändigen lassen. Bei deiner Versicherung meldest du dich sofort telefonisch.. Die schriftliche Diebstahlsanzeige musst du deiner Versicherung übermitteln. Denn erst wenn diese eingegangen ist, beginnt die Frist, in der die Versicherung den Schaden überprüft.
Wann zahlt die Versicherung?
Bei der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung ist eine Diebstahlversicherung enthalten. Hier werden bei unverschuldeten Autodiebstählen die entstandenen Kosten von der Versicherung übernommen. Die normale Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt keine Kosten im Falle eines Diebstahls.
Wenn du die Versicherung über den Diebstahl in Kenntnis gesetzt hast und die Schadensanzeige vorliegt, beginnt sie, den Fall innerhalb von 4 Wochen zu prüfen.
Was zahlt die Versicherung?
Ist dein gestohlenes Auto ein Neuwagen gewesen, das heißt, es ist noch keine 12 Monate zugelassen, wird bei einem Diebstahl in der Regel der volle Preis erstattet.
Bei älteren Fahrzeugen wird der Wiederbeschaffungswert des Autos gezahlt. Das bedeutet, dir wird der Wert des Autos an dem Tag des Diebstahls gezahlt. Die Versicherung zieht hier einen Sachverständigen heran, um den genauen Wert des Fahrzeugs zu ermitteln.
Sollte dein Auto innerhalb von vier Wochen beschädigt wiedergefunden werden, so zahlt die Versicherung normalerweise die anfallenden Reparaturkosten. Wenn dein Fahrzeug allerdings stärker beschädigt ist und sich eine Reparatur nicht mehr lohnt, bekommst du auch hier die Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Fahrzeug.
Auch wenn dein Fahrrad verschwindet, solltest du den Diebstahl ebenfalls sofort bei der Polizei melden. Denn nur wenn eine Anzeige vorliegt, springt der Versicherungsschutz ein.
Bei der Anzeige solltest du alle relevanten Informationen über dein Fahrrad kennen. Wichtig ist die Rahmengröße und besonders die Rahmennummer. Das Modell des Rads und Sattels sowie Farbe und besondere Merkmale wie die Klingel solltest du ebenfalls angeben.
Als nächstes solltest du deine Hausratversicherung in Kenntnis setzen. Diese springt nämlich ein, wenn dein Fahrrad bei einem Einbruch entwendet wurde.
Nachdem du die Versicherung informiert hast, musst du ihr innerhalb von drei Wochen zusätzlich nochmal mitteilen, dass das gestohlene Fahrrad nicht mehr aufgetaucht ist. In vielen Fällen wird das Fahrrad nur als schnelle Fahrmöglichkeit geklaut und am Ziel wieder abgestellt.
Wann zahlt die Versicherung bei einem Fahrraddiebstahl?
Damit du gegen Fahrraddiebstahl beispielsweise bei der Arbeit oder am Bahnhof geschützt bist, musst du eine Zusatzversicherung abschließen. Neben Vorgaben, wie z.B. die Sicherung mit einem bestimmten Schloss, ist es auch üblich, dass du einen Diebstahl zwischen 6 und 23 Uhr bei deiner Versicherung bezeugen musst.
Wichtig ist, dass man richtig reagiert
Egal, was geklaut wird, ob Fahrrad oder Motorrad: Fahrzeugdiebstähle sind leider keine Seltenheit und bei einem Diebstahl ist immer schnelles Handeln gefragt. Solltest du noch keine Versicherung für dein Fahrzeug abgeschlossen haben, die auch einen Diebstahlschutz enthält, solltest du dich schnellstmöglich an die Versicherung deines Vertrauens wenden. In der Stadt bist du vielleicht eher auf dein Fahrrad angewiesen und auch dafür gibt es mittlerweile viele Möglichkeiten der Absicherung. In jedem Falle gilt: Ruhe bewahren und die oben genannten Schritte mit kühlen Kopf befolgen.