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Punkte in Flensburg

Der Ausdruck "Punkte in Flensburg" lässt so manche Verkehrsteilnehmer:innen nervös werden. Die berüchtigten Punkte werden bei Missachtung der Verkehrsregeln vergeben. Irgendwann besteht die Gefahr, dass der Führerschein eingezogen oder ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Wann bekommt man einen Punkt in Flensburg? Und wie funktionieren Punkteabbau und Punkteverfall? Informiere dich in unserem Ratgeber.

Eine Frau im Auto wird von der Polizei kontrolliert.
© shutterstock/Kzenon

In aller Kürze:

  • Verkehrsordnungswidrigkeiten werden im Fahreignungsregister in Flensburg mit einem Punktesystem geführt.
  • Die Anzahl der vergebenen Punkte richtet sich nach der Schwere des Verstoßes.
  • Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
  • Punkte in Flensburg verjähren nach einer gewissen Zeit.
  • Du kannst Punkte in Flensburg durch ein Fahreignungsseminar reduzieren.

Das Punktesystem in Flensburg

  • 1 - 3 Punkt: Vor­mer­kung
  • 4 - 5 Punkte: Er­mah­nung
  • 6 - 7 Punkte: Ver­war­nung
  • 8 Punkte: Ent­zieh­ung der Fahr­er­laub­nis

Aber für welches Vergehen bekommt man wie viele Punkte? Und was genau bedeuten die Konsequenzen bei einem Punktestand von z.B. 2, 5 oder 7 Punkten? Im Folgenden zeigen wir dir, wie sich die Punktewertung zusammensetzt und womit du bei den einzelnen Maßnahmen-Stufen rechnen musst.

Punkteregelung

Wenn du für eine Verkehrsordnungswidrigkeit Punkte in Flensburg bekommst, wirst du im Fahreignungsregister geführt. Die Anzahl der Punkte wird dabei durch einen spezifischen Bußgeldkatalog bzw. die Bußgeldtabelle festgelegt. Die Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten werden dabei wie folgt im Fahreignungsregister bewertet:

  • 1 Punkt: Schwerer Verstoß. Dabei handelt es sich um beeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten, die die Straßenverkehrssicherheit gefährden und ein Bußgeld von mindestens 60 € nach sich ziehen.
  • 2 Punkte: Sehr schwerer Verstoß. Das sind Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis und Ordnungswidrigkeiten, die die Straßenverkehrssicherheit besonders beeinträchtigen. Diese sind mit einem Fahrverbot verbunden.
  • 3 Punkte: Vergehen, die als Straftaten geahndet werden. Hier kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Vormerkung (1 – 3 Punkte)

1 bis 3 Punkte auf dem Punktekonto in Flensburg bedeuten keine weiteren Maßnahmen. Damit ist man noch im grünen Bereich. Allerdings behält man die Punkte für begangene Verstöße für einen festen Zeitraum. Wann die Punkte wieder vom Konto gelöscht werden, erfährst du weiter unten.

Ermahnung (4 – 5 Punkte)

Verkehrssünder:innen, die auf ihrem Punktekonto in Flensburg 4 oder 5 Punkte angesammelt haben, bekommen eine schriftliche und kostenpflichtige Ermahnung. Zugleich gibt es den Hinweis, dass man den Punktestand durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abbauen kann.

Verwarnung (6 – 7 Punkte)

Wer 6 oder 7 Punkte aufweist, bekommt die letzte Warnung. Betroffene erhalten eine schriftliche, kostenpflichtige Verwarnung. Außerdem gibt es einen Hinweis zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Die erfolgreiche Teilnahme an solch einem Seminar bewirkt jedoch keine Punktereduzierung in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

Entziehung der Fahrerlaubnis (8 Punkte)

Wenn sich 8 Punkte auf dem Konto befinden, kommt es zum Führerscheinentzug. Dieser wird mindestens für ein halbes Jahr eingezogen. Verkehrssünder:innen bekommen den Führerschein erst dann wieder, wenn sie die Eignung für den Straßenverkehr nachweisen können. Dafür müssen sie ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen.

Für welchen Verstoß gibt es wie viele Punkte?

  • Vor­fahrts­ver­stoß
  • Rechts­widri­ges Ab­bie­gen, Wen­den und Rück­wärts­fah­ren
  • Höchst­ge­schwin­dig­keit über­schrit­ten um 21 km/h o­der mehr
  • Er­for­der­lich­en Ab­stand nicht ein­ge­halten bei ei­ner Ge­schwin­dig­keit von mehr als 80 km/h
  • Miss­ach­tung von Park- o­der Hal­te­verbo­ten mit Be­hinde­rung von Ret­tungs­fahr­zeu­gen
  • Fe­hler­haf­te bzw. de­fek­te Be­leuch­tung
  • Rechts­wi­dri­ges Ver­hal­ten an Bahn­über­gäng­en
  • Rechts­wid­ri­ges Ver­hal­ten an öf­fent­lich­en Ver­kehrs­mit­teln und Schul­bus­sen
  • Ver­kehrs­wid­ri­ge Be­nut­zung von Au­to­bah­nen
  • Miss­ach­tung von Vor­schrif­ts­zei­chen
  • Miss­ach­tung von Ver­kehrs­hin­der­nis­sen
  • Ver­kehrs­wid­ri­ges Ver­hal­ten am Fuß­gän­ger­weg
  • Ü­ber­mäßi­ge Stra­ßen­be­nut­zung
  • La­dungs­vor­schrif­ten nicht ein­ge­hal­ten
  • Zu­wi­der­hand­lung bei der Fahr­er­laub­nis zur Fahr­gast­be­för­de­rung
  • Zu­wi­der­hand­lung beim Füh­ren von Kfz oh­ne Be­glei­tung
  • Fah­ren oh­ne Zu­las­sung
  • Miss­ach­tung beim Be­triebs­ver­bot und Be­schrän­kung
  • Miss­ach­tung der HU-Frist für Kfz und An­hän­ger
  • Nö­ti­gung, fahr­lässi­ge Tö­tung o­der Kör­per­ver­let­zung – so­weit ein Fahr­ver­bot an­ge­ord­net wur­de
  • Kenn­zeichen­miss­brauch – so­weit kein Fahr­ver­bot an­ge­ord­net wur­de
  • Unter­lasse­ne Hilfe­leis­tung – so­weit ein Fahr­ver­bot an­ge­ord­net wur­de
  • Un­erlaub­tes Ent­fer­nen vom Un­fall­ort
  • Über­hol­ver­bot nicht be­ach­tet
  • Voll­rausch – so­weit ein Fahr­ver­bot an­ge­ord­net wur­de
  • Trunken­heit im Straßen­ver­kehr
  • Dro­gen und Al­ko­hol am Steuer (0,5 Pro­mille o­der mehr)
  • Ge­fähr­dung und ge­fähr­liche Ein­griffe des Ver­kehrs
  • Füh­ren, An­ord­nen oder Zu­lassen des Füh­rens eines Kraft­fahr­zeugs trotz Fahr­ver­bot
  • Er­for­der­lichen Ab­stand nicht ein­ge­hal­ten bei einer Ge­schwin­dig­keit von mehr als 130 km/h, Ab­stand we­ni­ger als 3/10, 2/10 und 1/10 des hal­ben Tacho­werts
  • Höchst­ge­schwin­dig­keit über­schrit­ten inner­halb ge­schlos­sener Ort­schaf­ten von mehr als 31 km/h bis über 70 km/h
  • Höchst­ge­schwin­dig­keit über­schrit­ten außer­halb ge­schlosse­ner Ort­schaf­ten von mehr als 41 km/h bis über 70 km/h
  • Rechts­wi­dri­ges Wen­den, Rück­wärts­fah­ren oder in fal­scher Fahrt­rich­tung fah­ren auf Auto­bah­nen oder Kraft­fahr­stra­ßen
  • Ver­stoß ge­gen die Warte­pflicht an ei­nem Bahn­über­gang
  • Miss­ach­tung von Wechsel­licht­zei­chen oder rotes Dauer­licht­zei­chen mit Ge­fähr­dung und Sach­be­schä­di­gung oder län­ger als 1 Se­kun­de rot
  • Nö­ti­gung
  • Fahr­läs­sige Kör­per­ver­let­zung
  • Fahr­läs­sige Tö­tung
  • Un­ter­las­se­ne Hilfe­leis­tung
  • Un­er­laub­tes Ent­fer­nen vom Un­fall­ort
  • Ge­fähr­liche Ein­griffe in den Stra­ßen­ver­kehr
  • Trotz Fahr­ver­bot oder Ver­wah­rung ein Kfz oh­ne Fahr­er­laub­nis ge­fah­ren, an­ge­ord­net o­der zu­ge­las­sen
  • Ge­fähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs
  • Trun­ken­heit am Steu­er mit Sach­be­schä­di­gung
  • Voll­rausch (ü­ber 1,1 Pro­mille im Blut)
  • Kenn­zei­chen­miss­brauch
  • Teil­nah­me an Auto­ren­nen

Wann verjähren die Punkte in Flensburg?

Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten) mit 1 PunktVerjährung erfolgt nach 2,5 Jahren
Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten) mit 2 PunktenVerjährung erfolgt nach 5 Jahren
Eintragungen (Straftaten) mit 3 PunktenVerjährung erfolgt nach 10 Jahren

Punkte in Flensburg haben ein Verfallsdatum und verschwinden nach einer gewissen Zeit wieder. Das ist auch dann der Fall, wenn in der Zwischenzeit wieder neue Punkte auf das Konto hinzugekommen sind. Diese bekommen nämlich ihre eigene Laufzeit und verfallen ebenso nach einer bestimmten Zeit. Wann die Punkte in Flensburg wieder gelöscht werden, steht in Abhängigkeit mit der Schwere des zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes (siehe Tabelle oben).

Überliegefrist beachten!

Bevor die Punkte in Flensburg gelöscht werden, muss zu den Tilgungsfristen eine so genannte Überliegefrist addiert werden, die eine Laufzeit von 1 Jahr hat. Punkte bleiben nach der Tilgung weiterhin gespeichert, bis die Überliegefrist verstrichen ist.

Kann ich selbst aktiv Punkte in Flensburg abbauen?

Ja, du kannst tatsächlich selbst dazu beitragen, deinen Punktestand in Flensburg zu verkleinern. Dabei musst du die folgenden Vorschriften und Kriterien beachten:

  • Ein freiwilliger Punkteabbau ist nur bis zur Maßnahme-Stufe „Ermahnung“ möglich. Dein Punktestand darf also nicht mehr als 5 Punkte betragen.
  • Um Punkte abbauen zu können, musst du freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. So reduzierst du den Punktestand in Flensburg um 1 Punkt.
  • Ein freiwilliger Punkteabbau ist nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren möglich.
Quelle der Inhalte: bussgeldkatalog.org , letzte Aktualisierung am: 30. September 2021

BMVBS- / KBA-Bußgeldkatalog 2021 – Alle Angaben sind ohne Gewähr

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