Punkte in Flensburg
Der Ausdruck "Punkte in Flensburg" lässt so manche Verkehrsteilnehmer:innen nervös werden. Die berüchtigten Punkte werden bei Missachtung der Verkehrsregeln vergeben. Irgendwann besteht die Gefahr, dass der Führerschein eingezogen oder ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Wann bekommt man einen Punkt in Flensburg? Und wie funktionieren Punkteabbau und Punkteverfall? Informiere dich in unserem Ratgeber.

In aller Kürze:
- Verkehrsordnungswidrigkeiten werden im Fahreignungsregister in Flensburg mit einem Punktesystem geführt.
- Die Anzahl der vergebenen Punkte richtet sich nach der Schwere des Verstoßes.
- Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
- Punkte in Flensburg verjähren nach einer gewissen Zeit.
- Du kannst Punkte in Flensburg durch ein Fahreignungsseminar reduzieren.
Das Punktesystem in Flensburg
- 1 - 3 Punkt: Vormerkung
- 4 - 5 Punkte: Ermahnung
- 6 - 7 Punkte: Verwarnung
- 8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis
Aber für welches Vergehen bekommt man wie viele Punkte? Und was genau bedeuten die Konsequenzen bei einem Punktestand von z.B. 2, 5 oder 7 Punkten? Im Folgenden zeigen wir dir, wie sich die Punktewertung zusammensetzt und womit du bei den einzelnen Maßnahmen-Stufen rechnen musst.
Punkteregelung
Wenn du für eine Verkehrsordnungswidrigkeit Punkte in Flensburg bekommst, wirst du im Fahreignungsregister geführt. Die Anzahl der Punkte wird dabei durch einen spezifischen Bußgeldkatalog bzw. die Bußgeldtabelle festgelegt. Die Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten werden dabei wie folgt im Fahreignungsregister bewertet:
- 1 Punkt: Schwerer Verstoß. Dabei handelt es sich um beeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten, die die Straßenverkehrssicherheit gefährden und ein Bußgeld von mindestens 60 € nach sich ziehen.
- 2 Punkte: Sehr schwerer Verstoß. Das sind Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis und Ordnungswidrigkeiten, die die Straßenverkehrssicherheit besonders beeinträchtigen. Diese sind mit einem Fahrverbot verbunden.
- 3 Punkte: Vergehen, die als Straftaten geahndet werden. Hier kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Vormerkung (1 – 3 Punkte)
1 bis 3 Punkte auf dem Punktekonto in Flensburg bedeuten keine weiteren Maßnahmen. Damit ist man noch im grünen Bereich. Allerdings behält man die Punkte für begangene Verstöße für einen festen Zeitraum. Wann die Punkte wieder vom Konto gelöscht werden, erfährst du weiter unten.
Ermahnung (4 – 5 Punkte)
Verkehrssünder:innen, die auf ihrem Punktekonto in Flensburg 4 oder 5 Punkte angesammelt haben, bekommen eine schriftliche und kostenpflichtige Ermahnung. Zugleich gibt es den Hinweis, dass man den Punktestand durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abbauen kann.
Verwarnung (6 – 7 Punkte)
Wer 6 oder 7 Punkte aufweist, bekommt die letzte Warnung. Betroffene erhalten eine schriftliche, kostenpflichtige Verwarnung. Außerdem gibt es einen Hinweis zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Die erfolgreiche Teilnahme an solch einem Seminar bewirkt jedoch keine Punktereduzierung in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
Entziehung der Fahrerlaubnis (8 Punkte)
Wenn sich 8 Punkte auf dem Konto befinden, kommt es zum Führerscheinentzug. Dieser wird mindestens für ein halbes Jahr eingezogen. Verkehrssünder:innen bekommen den Führerschein erst dann wieder, wenn sie die Eignung für den Straßenverkehr nachweisen können. Dafür müssen sie ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen.
Für welchen Verstoß gibt es wie viele Punkte?
- Vorfahrtsverstoß
- Rechtswidriges Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
- Höchstgeschwindigkeit überschritten um 21 km/h oder mehr
- Erforderlichen Abstand nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
- Missachtung von Park- oder Halteverboten mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen
- Fehlerhafte bzw. defekte Beleuchtung
- Rechtswidriges Verhalten an Bahnübergängen
- Rechtswidriges Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen
- Verkehrswidrige Benutzung von Autobahnen
- Missachtung von Vorschriftszeichen
- Missachtung von Verkehrshindernissen
- Verkehrswidriges Verhalten am Fußgängerweg
- Übermäßige Straßenbenutzung
- Ladungsvorschriften nicht eingehalten
- Zuwiderhandlung bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Zuwiderhandlung beim Führen von Kfz ohne Begleitung
- Fahren ohne Zulassung
- Missachtung beim Betriebsverbot und Beschränkung
- Missachtung der HU-Frist für Kfz und Anhänger
- Nötigung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung – soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde
- Kennzeichenmissbrauch – soweit kein Fahrverbot angeordnet wurde
- Unterlassene Hilfeleistung – soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Überholverbot nicht beachtet
- Vollrausch – soweit ein Fahrverbot angeordnet wurde
- Trunkenheit im Straßenverkehr
- Drogen und Alkohol am Steuer (0,5 Promille oder mehr)
- Gefährdung und gefährliche Eingriffe des Verkehrs
- Führen, Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs trotz Fahrverbot
- Erforderlichen Abstand nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger als 3/10, 2/10 und 1/10 des halben Tachowerts
- Höchstgeschwindigkeit überschritten innerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 31 km/h bis über 70 km/h
- Höchstgeschwindigkeit überschritten außerhalb geschlossener Ortschaften von mehr als 41 km/h bis über 70 km/h
- Rechtswidriges Wenden, Rückwärtsfahren oder in falscher Fahrtrichtung fahren auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- Verstoß gegen die Wartepflicht an einem Bahnübergang
- Missachtung von Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen mit Gefährdung und Sachbeschädigung oder länger als 1 Sekunde rot
- Nötigung
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Unterlassene Hilfeleistung
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Trotz Fahrverbot oder Verwahrung ein Kfz ohne Fahrerlaubnis gefahren, angeordnet oder zugelassen
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Trunkenheit am Steuer mit Sachbeschädigung
- Vollrausch (über 1,1 Promille im Blut)
- Kennzeichenmissbrauch
- Teilnahme an Autorennen
Wann verjähren die Punkte in Flensburg?
Vergehen | Zeit |
---|---|
Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten) mit 1 Punkt | Verjährung erfolgt nach 2,5 Jahren |
Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten) mit 2 Punkten | Verjährung erfolgt nach 5 Jahren |
Eintragungen (Straftaten) mit 3 Punkten | Verjährung erfolgt nach 10 Jahren |
Punkte in Flensburg haben ein Verfallsdatum und verschwinden nach einer gewissen Zeit wieder. Das ist auch dann der Fall, wenn in der Zwischenzeit wieder neue Punkte auf das Konto hinzugekommen sind. Diese bekommen nämlich ihre eigene Laufzeit und verfallen ebenso nach einer bestimmten Zeit. Wann die Punkte in Flensburg wieder gelöscht werden, steht in Abhängigkeit mit der Schwere des zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes (siehe Tabelle oben).
Überliegefrist beachten!
Kann ich selbst aktiv Punkte in Flensburg abbauen?
Ja, du kannst tatsächlich selbst dazu beitragen, deinen Punktestand in Flensburg zu verkleinern. Dabei musst du die folgenden Vorschriften und Kriterien beachten:
- Ein freiwilliger Punkteabbau ist nur bis zur Maßnahme-Stufe „Ermahnung“ möglich. Dein Punktestand darf also nicht mehr als 5 Punkte betragen.
- Um Punkte abbauen zu können, musst du freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. So reduzierst du den Punktestand in Flensburg um 1 Punkt.
- Ein freiwilliger Punkteabbau ist nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren möglich.
BMVBS- / KBA-Bußgeldkatalog 2021 – Alle Angaben sind ohne Gewähr
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