Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg führt für im Straßenverkehr auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer ein Verkehrsregister. Mit "Punkten in Flensburg" bestraft werden Ordnungswidrigkeiten (ab 40 Euro) sowie rechtskräftige Straftaten.
Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg führt für im Straßenverkehr auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer ein Verkehrsregister. Mit "Punkten in Flensburg" bestraft werden Ordnungswidrigkeiten (ab 40 Euro) sowie rechtskräftige Straftaten.
Seit dem 1. Mai 2014 gilt eine grundlegende Neuregelung des Verkehrszentralregisters sowie des Punktesystems. Auf diesem Wege werden bisherige Fehler des Systems korrigiert, Rechtsunsicherheiten beseitigt und Verkehrsverstöße neu bepunktet. In der folgenden Tabelle siehst du, wieviel deine Punkte aus der Vergangenheit im neuen System betragen.
Altes Punktesystem | Neues Punktesystem | |
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1-3
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1
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Vermerkung der Punkte
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4-5
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2
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Vermerkung der Punkte
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6-7
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3
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Vermerkung der Punkte
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8-10
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4
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Ermahnung und Information über den persönlichen Punktestand,
Information über das Fahreignungsbewertungssystem
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11-13
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5
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Ermahnung und Information über den persönlichen Punktestand,
Information über das Fahreignungsbewertungssystem
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14-15
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6
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Verwarnung, Information über den persönlichen Punktestand, Anordnung des Fahreignungsseminars
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16-17
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7
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Verwarnung, Information über den persönlichen Punktestand, Anordnung des Fahreignungsseminars
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18
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8
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Entzug der Fahrerlaubnis
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Die Änderungen in diesem Bereich fallen eher gering aus. Neu ist, dass die Fristen nun starr sind und sich nicht verlängern, wenn eine weitere Tat begangen wurde.
Jede Eintragung wird nach Ablauf ihrer jeweiligen Frist automatisch gelöscht.
nach 2,5 Jahren | nach 5 Jahren | nach 10 Jahren |
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Bei Ordnungswidrigkeiten ohne Anordnung eines Regelfahrverbots
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Bei Ordnungswidrigkeiten mit Anordnung eines Regelfahrverbots
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- Bei Straftaten - Alle gespeicherten Punkte werden gelöscht, sobald der Führerschein beim Erreichen der 8-Punkte-Grenze eingezogen wird. |
nach 2 Jahren | nach 5 Jahren | nach 10 Jahren |
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Punkte aus Bußgeldentscheidungen werden gelöscht, sollten im Laufe der zwei Jahre keine neuen Ordnungswidrigkeiten begangen worden sein. Ansonsten werden diese Punkte nach spätestens fünf Jahren gelöscht.
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- Punkte aus Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen, werden gelöscht. - Punkte, die bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, vergeben wurden, werden gelöscht. |
- Punkte aus Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen, werden gelöscht. - Punkte, die bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis vergeben wurden, werden gelöscht. |
Nach den neuen gesetzlichen Regelungen können die Punkte gar nicht mehr abgebaut werden, auch nicht in Form von Seminarteilnahmen.
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